Frage an Gabriela Heinrich von Werner Dr. L.
Sehr geehrte Frau Heinrich,
Sie haben der Diätenerhöhung und deren jährlicher Anpassung zugestimmt. Die Erhöhung auf das Niveau der Bundesrichter ist für mich und sicher auch für viele nachvollziehbar. Besser fände ich es allerdings, wenn die Abgeordnetenbezüge nicht gesplittet wären in Diäten und in steuerfreier Aufwandsentschädigung.
Dagegen ist für mich die jährliche Anpassung nach der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttolohns nicht nachvollziehbar. Vor langer Zeit war die Rentenanpassung an den Bruttoarbeitslohn gekoppelt, bis man festgestellt hat, dass die Renten stärker steigen als das Nettoeinkommen der arbeitenden Bevölkerung. Haben Sie und Ihre Kollegen dies vergessen? Bereits zum Ende dieser Legislaturperiode werden Ihre Diäten wegen dieser überproportionalen Steigerung deutlich über den Gehältern der Bundesrichter liegen und diesen in den darauffolgenden Jahren immer weiter davonlaufen. Warum haben Sie und Ihre Kollegen die jährliche Diätenanpassung nicht z. B. an die Anpassung der Renten oder an die Anpassung der Beamtengehälter gekoppelt?
Mit freundlichen Grüßen
W. Lampert
Sehr geehrter Herr Dr. Lampert,
die künftige Anbindung der Diäten an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes war der Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission, die vom Deutschen Bundestag eingesetzt worden war. Ich halte diese Regelung grundsätzlich für fair – wenn die Löhne steigen, steigen auch die Diäten und wenn die Löhne sinken, sinken auch die Diäten.
Bei einer Kopplung der Diäten an die Beamtengehälter würde es im Falle von überdurchschnittlichen Erhöhungen Kritik geben, dass sich Abgeordnete und Beamte vom Rest der Bevölkerung „entkoppeln“. Problematisch ist zudem, dass der Bund für die Bundesbeamten zugleich Arbeitgeber ist und die Lohnverhandlungen führt. Die Gefahr wäre, dass die künftige Entwicklung der Diäten dann wieder als „Selbstbedienungsladen“ wahrgenommen werden würde. Mit der Kopplung an die allgemeine Lohnentwicklung gibt es dieses Problem nicht.
Eine Kopplung der Diäten an die Rente hielte ich für nicht sachgerecht. Eher vergleichbar mit der Rente ist die Altersversorgung der Abgeordneten. Ich bin daher froh, dass mit dem Gesetz Schritte zur Angleichung gegangen worden sind. Demnach gelten die Regeln der Rente mit 67 auch für die Bundestagsabgeordneten und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ist jetzt frühestens mit 63 Jahren unter Hinnahmen von Abschlägen möglich, wie es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Höchstsatz der Altersversorgung wurde von 67,5 auf 65 Prozent gesenkt, wobei der Höchstsatz erst nach 27 Jahren Mitgliedschaft im Bundestag erreicht wird. Die meisten Bundestagsabgeordneten sind aber nur zwei oder drei Legislaturperioden im Bundestag, also 8 oder 12 Jahre.
Den Bericht der Kommission als Hintergrund finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela Heinrich