Frage an Gabriela Heinrich von Gudula L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Heinrich,
kennen Sie den von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im November 2012 vorgelegten Gesetzentwurf für die Einrichtung von Suizidpräventionsberatungsstellen?
Könnten Sie sich vorstellen, diesen Entwurf bei zukünftigen Diskussionen zu dem bereits an einen Ausschuss weitergeleiteten Gesetzentwurf "Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" einzubeziehen?
Bitte sprechen Sie mit Bürgern, die die tägliche Minderung ihrer Körper- und Geisteskräfte als unerträgliche Belastung bereits erleben, d.h. mit Menschen im Alter ab 75 Jahren, die wissen, worüber im Parlament abgestimmt wird, nämlich ob sie ihrem Lebensende selbst- oder paternalistisch fremdbestimmt entgegengehen werden.
Ich habe zu diesem Thema Herrn Gloser bereits einmal befragt. Seine ablehnende Antwort zu diesem Thema, die bei ihm religiös motiviert ist, respektiere ich natürlich. Trotzdem würde ich gern wissen, wie Sie darüber denken.
Mit freundlichen Grüßen
G. Lenssen-Schenk
Gabriela Heinrich zu Suizidprävention
Ich bin gerne bereit, Gesetzesinitiativen zu unterstützen, die zu einer Verbesserung der Suizidprävention führen. Insbesondere halte ich den Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Kriseninterventionsstellen und psychosozialen Ambulanzen für notwendig, die für eine qualitativ hochwertige und psychotherapeutisch zuverlässige Suizidprävention zertifiziert sind.
Ziel der Suizidprävention soll aber die Stärkung des Lebenswillens sein und die Hilfe bei der Überwindung jener Lebensumstände, die Menschen zur Überlegung des Suizids führen können.
Darüber hinaus wird es sehr schwer sein, medizinisch sauber abzugrenzen, ob Suizidalität nicht generell als Ausdruck einer als Krankheit anzusehenden psychischen Belastungssituation zu betrachten ist oder nur in bestimmten Fällen als durch eine psychische Erkrankung verursacht angesehen werden kann.
Problematisch wird der Gesetzentwurf der DGHS aktuell dort, wo er auch Suizidhilfe gewähren will. Bevor dieser Gesetzentwurf zum Tragen kommen könnte, müsste erst die dort angeführte Möglichkeit eines ärztlichen assistierten Suizids gesetzlich eröffnet werden. Hier finden wir uns dann wieder bei der ethisch schwierigen Grundsatzdiskussion über Sterbehilfe, etwa bei unheilbaren Krankheiten. Ich halte es für nötig, dass darüber - wie in den Niederlanden - ein breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt wird. Dieser Prozess dauert in der Bundesrepublik noch an.