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Antwort von Gabi Faulhaber
DIE LINKE
• 14.09.2023

Zu Jahrebeginn 2023 hatten CDU und Grüne die Gesetzesänderung vorgeschlagen und damit bewusst diesen verfassungswidrigen Zustand nicht beendet. Dagegen und auch gegen weitere Mängel des Gesetzentwurfs (Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beamtinnen und Bematen wurden z.B. umgangen und es gibt keine Regelung für die unterbezahlte Zeit zwischen 2013 und 2023) opponierte die Linksfraktion und forderte, die Anpassung an Recht und Gesetz endlich vorzunehmen

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DIE LINKE
• 14.09.2009

(...) DIE LINKE will das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen, auch für Arbeitnehmer und für SozialleistungsbezieherInnen (z.B. ALGII/HartzIV). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht kommerziellen und wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden. Internetgeschäfte funktionieren auch, wenn Verbraucherdaten geschützt werden, Sicherheit wird hergestellt, wenn Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt handeln können. (...)

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