
(...) Aber: Niemand soll gezwungen sein, seine Berufstätigkeit aufgeben zu müssen. Deshalb wollen wir eine arbeitgeberfinanzierte, sechswöchige Freistellung wie im Krankheitsfall, wenn der Pflegebedarf erstmalig eintritt, um die neue Lebenssituation zu organisieren. Auf Wunsch muss befristete Teilzeit mit einem uneingeschränkten Rückkehrrecht auf den angestammten Arbeitsplatz gesichert werden. (...)