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Franziska Krumwiede-Steiner
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Frage von Paul H. •

Wie stehen sie zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport?

Sehr geehrter Frau Dr. Krumwiede-Steiner,

Am 24.07. wurde der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Leider wurde - entgegen vorheriger Aussagen des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - der E-Sport erneut nicht in die "Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht" (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-24-gesetz-zur-steuerfortentwicklung.html) aufgenommen.

Ein herber Rückschlag für die vielen tausend ehrenamtlich Engagierten in den immer zahlreicher werdenden E-Sport-Vereinen in Deutschland. Die Vereine und Verbände vor Ort wollen den E-Sport vereinsbasiert weiterentwickeln und gleichzeitig einen organisierten Rahmen für diesen zunehmend ernst zu nehmenden Bereich der Jugendkultur schaffen. Die fehlende Gemeinnützigkeit erschwert die Arbeit dabei immens.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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