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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lowik H. •

Sehr geehrte Frau Brantner, Werden sie sich im neugewählten Bundestag, in möglichen Koalitionsverhandlungen und einer Regierung für die Legalisierung von Cannabis einsetzen?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.

wir wollen die strafrechtliche Verfolgung von Cannabisnutzerinnen und -nutzern generell beenden. Mit diesem Ziel und zur Verbesserung des Jugend- und Gesundheitsschutzes, haben wir den Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes in den Bundestag eingebracht: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/008/1900819.pdf. Als Zwischenschritt wäre denkbar, ein zwingendes Absehen von der Strafverfolgung für Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum sowie den Anbau einer geringen Menge in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Wir befürworten einen Modellversuch für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene und werden uns dafür einsetzen, dass ein solcher Modellversuch durch das BfArM als zuständiger Behörde genehmigt wird.  

Unser Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.

Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.

Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt.

Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Zudem gilt ein umfassendes Werbeverbot.

Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kund*innen über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.

Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt rechtssicheren Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht.

Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein.

Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt. Zudem werden an Alkohol angelehnte Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.

Cannabissteuer: Durch Steuereinnahmen aus dem Handel auf der einen und der Entlastung von Polizei und Justiz auf der anderen Seite lassen sich rund zwei Milliarden Euro jährlich einnehmen bzw. einsparen.

Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst. 

Mit freundlichen Grüßen,
Franziska Brantner  

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