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Franziska Brantner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Axel S. •

Gibt es für Sie persönlich eine quantitative Grenze bei der Asylgewährung?

Das Recht auf Asyl wurde 1993 und 2015 im GG geändert, gilt aber quantitativ nach wie vor unbeschränkt. Gleichzeitig erleben viele Bürger, aber auch die Kommunen eine Grenze der Belastbarkeit. Diese Grenze manifestiert sich in der rein finanziellen Belastung, zu denen die Bundesregierung leider keine konkreten Zahlen veröffentlicht. Schätzungen gehen von 30 bis 50 MRD EUR jährlich aus.

Dazu entstehen kulturelle Belastungen aus der Tatsache, dass viele Asylbewerber Muslime sind. Deren Wertesystem beruht auf einer Ge- und Verbotskultur des Korans und der Hadithe und steht damit im diametralen Widerspruch zu freiheitlichen Grundordnungen, wie wir sie in Deutschland haben.

Dieser Widerspruch führt zu starken Spannungen in unserer Gesellschaft und immer öfter auch zu Gewaltstraftaten.

Sollte Ihrer Ansicht nach daher

a) das Recht auf Asyl unbegrenzt bestehen bleiben oder

b) das Recht auf Asyl quantitativ begrenzt werden?

c) Welche Asylbewerberzahl p.a. halten Sie ggf. für vertretbar?

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