
(...) Dabei sollen zum einen der Schutz von behinderten Menschen vor Diskriminierungen gewährleistet und zum anderen besondere Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wird in Deutschland durch ein differenziertes Leistungsspektrum gefördert. Der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen soll durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewährleistet werden. (...)