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Franz Thönnes
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Frage von Lars H. •

Frage an Franz Thönnes von Lars H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Bonn:
Können wir uns in Zeiten knapper Kassen eigentlich noch den Luxus zweier Haupstädte leisten ? Was kostet uns dies eigentlich ?

Krankenkassenbeiträge:
Vor kurzen wurden ja die Beiträge die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten gesenkt. Sollten nun die Krankenkassen nach der Wahl die Beiträge wieder auf die alte Höhe anheben wird diese Erhöhung dann wieder an Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt und bleiben die Arbeitnehmer auf dieser Erhöhung sitzten ?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lars Heikens

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heikens,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 13. August 2009.

Ihre erste Frage bezieht sich auf den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin. Dieser war und ist, ebenso wie die Entscheidung ihn schrittweise zu vollziehen, richtig. Für Bonn bedeutete dies allerdings einen tiefgreifenden strukturellen Wandel. Neben dem Deutschen Bundestag mit den Abgeordneten und ihren Mitarbeitern, der Verwaltung sowie den gesamten Fraktionsmitarbeitern haben auch Botschaften, Parteien sowie Vereine und Verbände ihre Standorte nach Berlin verlagert. Um diesen Wandel zu gestalten, wurde im „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“ (Berlin/Bonn-Gesetz) am 26. April 1994 beschlossen, dass Teile einzelner Bundesministerien in Bonn verbleiben, Bundesbehörden (z.B. das Bundeskartellamt) dorthin umziehen und darüber hinaus finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Im August 2008 hat die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten für den Verbleib einzelner Einheiten von Bundesministerien in Bonn gegenüber dem Haushaltsausschuss mit 8,8 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Des Weiteren stellt sie fest, dass die Ausgaben für die Arbeitsteilung wegen der abnehmenden Anzahl von Dienstreisen, z.B. durch die Nutzung von Videokonferenzen, stetig sinken. Demgegenüber würden bei einem Komplettumzug die Umzugskosten stehen. Die weitere Entwicklung der Kosten wird in Zukunft gegenüber dem Haushaltsausschuss in einem jährlichen Teilungskostenbericht dargestellt. Für das Jahr 2009 liegt dieser Bericht jedoch noch nicht vor. Meiner Meinung nach sollten aber mittelfristig weitere Teile der Bundesministerien nach Berlin verlagert werden, bis der Umzug komplett vollzogen ist.

Zur Frage der Krankenkassenbeiträge: Die Höhe der Beiträge wird nicht von den Krankenkassen, sondern durch eine Verordnung durch die Bundesregierung festgelegt. Eine Erhöhung ist gegenwärtig nicht geplant. Sollten die Krankenkassen mit ihren Mitteln nicht auskommen, besteht für sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben. In diesem Fall steht es den Mitgliedern jedoch frei die Kasse zu wechseln. Für den Fall, dass die Krankenkassenbeiträge doch erhöht werden müssen, können Sie sich darauf verlassen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einsetzen wird. Bereits bei der zum 1. Juli 2009 stattgefundenen Absenkung hatte die SPD für die Abschaffung der 0,9 Beitragssatzpunkte, die von den Mitgliedern der Krankenkassen allein zu tragen sind, plädiert. Dies war leider gegen die CDU/CSU nicht durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes