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Franz Obermeier
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Frage von Eveline B. •

Frage an Franz Obermeier von Eveline B. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Herr Obermeier,

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Radarproblematik.Die derzeitige Bundesregierung hat bis jetzt nur auf Druck der geschädigten Radaropferun, zu denen mein verstorbener Vater auch zaehlt, reagiert und die Radarkommision ins Leben gerufen. Deren Empfehlungen sollten 1:1 umgesetzt, was aber leider in Wirklichkeit nicht der Fall ist.

Wie stehen Sie zu der Frage der Entschädigung für Bundeswehrangehörige, die im Dienst am Vaterland, ihre Gesundheit und damit auch die ihrer Nachkommen, aufs Spiel gesetzt haben? Wie stehen Sie zu der Lösung,eine Stiftung ins Leben zu rufen, mit der den Betroffenen rasch und unbürokratisch geholfen werden kann ?

nur kurz zur Person meines Vaters:
von 1958-1963 als Radar-Operator taetig, davon die laengste Zeit in Freising. Dort verrichteten die Soldaten ihren Dienst in Zelten (danach waren es abgeschirmte Bunker)ohne jeden Strahlenschutz und waren sogar taeglich auch noch der hoch radioaktiven Leuchtfarbe ausgesetzt. Naehere Details erhalten Sie auch ueber den Radarbund. Vor seiner Dienstzeit war er vollkommen gesund (durch Musterungstersuchung belegbar) Schon waehrend seiner Dienstzeit hatte mein Vater schwere Erkrankungen der Augen, Lunge, danach Darmaerkrankungen, vegetative Dystonie,Zahnausfall,Herz-Kreislaufprobleme,dann OP an der Lunge, 3 Monate spaeter verstarb er auf Kur (mit nur 34 Jahren).Selbst einenRadarunfall hat er erleiden muessen. Trotz alledem werden Antraege weiter abgelehnt. Selbst die mobilen Radaratennen waren so eingestellt, dass auf die Operator-Zelte die volle Radarkeule traf. Es war an der Tagesordnung, dass die Soldaten Sperlinge vor den Zelten aufsammelten, die nachdem sie zu lange auf dem Zeltdach sassen, tot zu Boden fielen. Fuer die Soldaten soll diese Strahlung aber ungefaehrlich gewesen sein ? Wir Kinder leiden unter den Genschaeden unserer Vaeter.

Bitte um kurze Stellungnahme
mfg
Berg Eveline
(werde Ihre Antwort dem Radarbund zur Verfuegung stellen)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Berg,

2001 hat der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping für die Radargeschädigten eine "möglichst streitfreie und großherzige Regelung" angekündigt. Diese ist leider weder von ihm noch von seinem Nachfolger, Herrn Dr. Struck, umgesetzt worden.

Vielmehr ist erst nach vier Jahren ein 12-seitiger "Abschlussbericht zu den Versorgungsverfahren wegen möglicher Gesundheitsschäden durch Radarstrahlung" erstellt worden. Darin heißt es sinngemäß, dass die 2003 vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages eingesetzte Radarkommission trotz Besichtigung von Radargeräten keinen konkreten Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Radargerät und einer späteren Erkrankung feststellen konnte. Allerdings hat die Radarkommission auch festgehalten, dass beim Betrieb von Radaranlagen gesundheitliche Gefährdungen für das Personal in unmittelbarer Nähe der Sender nicht ausgeschlossen werden können. Zur Lösung der Problematik empfahl die Radarkommission bestimmte Kriterien, um die Anerkennung entsprechender Versorgungsanträge zu vereinfachen.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat die rechtliche Umsetzbarkeit dieser Empfehlungen geprüft und dazu Stellung genommen. Darin wird festgestellt, dass

1. die von der Radarkommission in Teilbereichen empfohlene Annahme einer Beweispflicht durch die Bundeswehr den geltenden Rechtsgrundsätzen widerspricht

2. die im Bericht aufgeführten medizinischen Bedingungen für eine Anerkennung (so weit nicht ein anderer Risikofaktor als Röntgenstrahlung ursächlich ist) umgesetzt, maligne Tumore, Hodentumore, maligne Melanome und Hodkin-Lymphome nach Ansicht des dafür zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung jedoch nicht anerkannt werden

3. für Ersatzdosisberechnungen gemäß § 35 Abs. 8 der Röntgenverordnung ausschließlich die unabhängigen, weisungsfreien und fachkundigen öffentlich-rechtlichen Aufsichtsbehörden zuständig sind.

Die Stellungnahme zum Bericht wurde vom Verteidigungsausschuss im September 2003 gebilligt und dient seither als Grundlage für entsprechende Versorgungsbescheidungen der Bundeswehr; jedoch versucht das BMVg immer wieder, die Empfehlungen des Berichtes systematisch zu unterlaufen, indem immer neue Bedingungen zur Grundlage für die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigtenanträgen gemacht werden.

Die Radarstrahlenproblematik wird die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen und dann hoffentlich im Einvernehmen mit allen beteiligten Parteien gelöst werden. CDU und CSU jedenfalls werden im Rahmen des geltenden Rechts die Prüfung der Einrichtung einer Bundesstiftung zur Entschädigung der Betroffenen veranlassen. Die Stiftungslösung scheint uns der beste Ansatz zu sein, um die Ansprüche der Geschädigten unbürokratisch abzugelten und damit den von der gegenwärtigen Bundesregierung verursachten Vertrauensverlust in die Bundeswehr zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Franz Obermeier, MdB