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Frage von Dominikus H. •

Frage an Franz Obermeier von Dominikus H. bezüglich Innere Sicherheit

können Sie mir bitte erklären, warum sogenannte Killerspiele erst ab 18 Jahren oder gar nicht verfügbar sein sollen (zumal diese sogenannten "Killerspiele" sicherlich nicht dazu führen, dass die Spieler mit echten Waffen umgehen können), dafür Jugendliche aber nach § 5 Abs. 1a des Wehrpflichtgesetzes bereits mit 17 Jahren zum Grundwehrdienst können, wo sie lernen, mit echten Waffen zielgenau auf Menschen zu schießen, ihnen Waffen und scharfe Munition, oft ohne ausreichende Aufsicht, ausgehändigt werden, ihre Hemmung, auf Menschen zu schießen, gezielt gesenkt wird und das alles auch noch durch den Staat gefördert wird?
Ich war selbst bei der Bundeswehr, und weiss wie chaotisch es manchmal abläuft. Es hat auch schon genügend Unfälle gegeben.
Ich habe nichts gegen die Bundeswehr und bin nicht der Meinung, dass Jugendliche durch die Grundausbildung gewalttätig werden.
Mich wundert nur dieser offensichtliche Widerspruch, denn in einem Spiel kann man nicht schießen lernen. In den kritisierten Spielen wird meist mit einem Fadenkreuz in der Mitte des Bildschirms gezielt, nur sehr selten über Kimme und Korn. Mit der Realität hat dies nahezu nichts zu tun. Ein Amokläufer kann definitiv nicht "den Amoklauf am Bildschirm trainieren”, wie es von den Medien gerne dargestellt wird. Außerdem kann er keine Waffe aus dem Bildschirm ziehen, er muss sie erst einmal bekommen.
Zudem möchte ich Sie fragen, wie Sie verhindern wollen, dass gewalttätige Computerspiele von Jugendlichen aus dem Internet heruntergeladen werden. Eine Zensur des Internets ist in einer Demokratie weder erwünscht noch möglich. Ich befürchte, dass ein Verbot in Deutschland nur dazu führen würde, dass die Jugendlichen kostenlos die brutalere englische Version herunterladen und die Hersteller nichts dagegen unternehmen werden, da ihnen noch nicht einmal Gewinne entgehen.
Noch dazu gibt es Studien, die widerlegen, daß Killerspiele Schuld an diversen Amokläufen sind.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort ausstehend von Franz Obermeier
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