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Frage von Matthias W. •

Frage an Franz Obermeier von Matthias W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Obermeier,

der ESM verletzt das Haushaltsrecht des Bundes. Bei der Abstimmung über den ESM-Vertrag ist dem Bundestag nicht bekannt, welche tatsächliche Inanspruchnahme er letztlich bewilligt. Zwar sieht der ESM-Vertrag eine Obergrenze von 700 Mrd. Euro vor. Wenn dieser Deckel jedoch nicht ausreichen sollte, besteht faktisch eine unbegrenzte Nachschusspflicht – unabhängig von dem in Artikel 2 des ESM Ratifizierungsgesetzentwurfs auf Bundestagsdrucksache 17/9045 vorgesehenen parlamentarischen Vorbehalt. Durch den ESM-Vertrag wird letztendlich und absehbar die Entscheidung, in welcher finanzieller Höhe Deutschland aus dem ESM-Vertrag einzustehen hat, vom Bund via den Gouverneursrat des ESM auf den Europäischen Gerichtshof in verfassungswidriger Weise verlagert. Diesen Makel vermag auch eine 2/3-Mehrheit bei der Abstimmung nicht zu heilen.

Ist Ihnen bekannt, dass der ESM-Vertrag das von Deutschland am 14.06.2006 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, auch bekannt unter dem Namen „Palermo-Konvention" verletzen wird?

Nach dieser Konvention müssen juristische Personen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich belangt werden können. Deliktisch erlangte Vermögenswerte müssen durch die Strafbehörden eingezogen werden können.

Der ESM-Vertrag schließt jedoch gerade diese Zugriffe auf den permanenten Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten (ESM) mit dem Artikel 32 Abs. 3 ESM-Vertrag aus. Bereits das Unterzeichnen des ESM-Vertrags begründet daher schon den Anfangsverdacht der Bildung eines Vereinigungsdelikts nach § 129 StGB, die Zustimmung hierzu entsprechend den Anfangsverdacht der strafbewährten Unterstützung.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein reines Gewissen bei der anstehenden Abstimmung.

Mit freundlichen Grüßen aus Neufahrn bei Freising.

Matthias M. Werner

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