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Frage von Clemens W. •

Frage an Franz Obermeier von Clemens W. bezüglich Verkehr

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.

Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.

Durch einen bislang völlig legalen Trick war es möglich, diese Fahrzeuge, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, als Kombinationsfahrzeuge zuzulassen und damit der ungünstigeren emissionsabhängigen Besteuerung zu entgehen.

Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.

Das bedeutet, daß die Steuer für die Wohnmobile um bis zu 500%, in Einzelfällen sogar bis zu 1000% ansteigt.

Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. I.d.R. handelt es sich bei Wohnmobilen um Fahrzeuge, die auf Basis von Nutzfahrzeugen bzw. Klein-LKW aufgebaut sind. So wird z.B. ein Mercedes Sprinter, der 60.000km/Jahr zurücklegt und nicht als Wohnmobil zugelassen ist, kostengünstig nach Gewicht versteuert, dasselbe Fahrzeug mit Wohnmobilzulassung und einer Jahresfahrleistung von 2000 - 5000 km wird jedoch nach Hubraum versteuert und ist dadurch deutlich teurer.

Gerade Familien, die sich keine Hotelurlaube leisten können und sich so ein Fahrzeug vom Mund abgespart haben, werden durch diese Regelung oft gezwungen sein, diese kostengünstige Urlaubsmöglichkeit aufzugeben.

Wie stehen Sie zu dieser in meinen Augen äußerst ungerechten Besteuerung und was werden Sie ggf. dagegen tun?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wagoun,

so genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte "übereilte" Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag "Wohnmobile angemessen besteuern", Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005).

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Obermeier, MdB