Frage von Tim K. • 16.09.2007
Antwort von Franz-Josef Jung CDU • 19.10.2007
Sehr geehrter Herr Karsten,
Sehr geehrter Herr Karsten,
Sehr geehrter Herr Gärtner,
(...) Das Grundgesetz bestimmt die Rechtsordnung unseres Landes. Die Artikel 62 bis 69 betreffen darin die Bundesregierung. (...)
(...) Für den verfassungsrechtlichen Maßstab bei der Bewertung der Hilfsmaßnahmen beim G 8-Gipfel bedeutet dies: Die Streitkräfte durften lediglich auf der Grundlage des Art. 35 Abs.1 GG agieren und nur technisch-logistische Hilfeleistungen unterhalb der Schwelle zu einem Einsatz im Sinne des Art.87a Abs.2 GG erbringen. (...)
(...) Die Fennek waren unbewaffnet. Bei der Durchführung der Hilfsleistung wurden keine Zwangs- oder Eingriffsbefugnisse eingesetzt. Weder wurden konkrete Personen ermittelt noch Aufnahmen gemacht. (...)