Frage an Franz-Josef Jung von Marten C. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Dr.Franz Josef Jung
Es schein vielleicht nicht wirklich wichtig zu sein aber ich kann mich nicht wirklich an jemandem anderen wenden.
In der Schule muss man hin und wieder aufsätze schreiben über Bundesminister oder anderen politischen Zustände,jedoch findet man selten(oder nur sehr schwer) Informationen zu den Aufgaben und Pflichten der Politiker.
Deshalb möchte ich gerne fragen ob(falls sie ihre Informationsseiten selber gestallten) sie auch (oder deutlicher) schreiben könnten was genau ihre Pflichten und Aufgaben als Bundesminister der Verteidigung sind.
Vielen Dank und beste Grüßen
Marten Chinnock,Schüler
Sehr geehrter Herr Chinnock,
die Aufgaben und Pflichten der Minister der Bundesregierung – als auch die des Bundesministers der Verteidigung – lassen sich am treffendsten über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmen.
Das Grundgesetz bestimmt die Rechtsordnung unseres Landes. Die Artikel 62 bis 69 betreffen darin die Bundesregierung. In Artikel 62 ist zum einen festgelegt, dass die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht. Zum anderen bestimmt und regelt das Grundgesetz in den Artikeln 65 und 65a die Verantwortungs- und damit auch die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung.
Artikel 62
Zusammensetzung
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Artikel 65:
Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung; Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Artikel 65a:
Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte
Der Bundesminister der Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Die Bundesminister leiten ihre Fachressorts und Geschäftsbereiche eigenständig – allerdings immer unter der Prämisse der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin.
Eine Sonderstellung nehmen hierbei der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister der Finanzen ein.
Der Bundesminister der Finanzen kontrolliert den Vollzug der Haushaltspläne auch der übrigen Bundesministerien. Außerdem muss er außerplanmäßigen Ausgaben oder Überschreitungen des Haushaltsansatzes zustimmen (Artikel 112 Grundgesetz).
Der Bundesminister der Verteidigung übt im Frieden und im Spannungsfall die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland aus. Im Grundgesetz ist in Artikel 115b geregelt, dass erst im Verteidigungsfall die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler übergeht.
Artikel 115b
Übergang der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Josef Jung