Frage an Franz-Josef Jung von günter g. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
habe mit Erstaunen lesen müssen, dass Sie gewillt sind im Falle eines terroristischen Anschlages per Flugzeug den Abschuss zu befehlen, entgegen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht. Dieses Urteil ist bindend, eine Missachtung wäre VERFASSUNGSHOCHVERRAT! Mit Entsetzen müssen wir Bürger immer öfters feststellen, dass Politiker jedweder Parteizugehörigkeit immer öfters das Grundgesetz aushebeln und für Ihre Zwecke missbrauchen, gleichzeitig verlangen Politiker , dass die Bürger sich an Recht und Gesetz zu halten haben, welch ein Widerspruch! Würden Sie auch den Schießbefehl erteilen wenn sich Ihre 3 Kinder in diesem Flugzeug befinden würden?
liebe Grüße aus Dresden
günter gärtner
Sehr geehrter Herr Gärtner,
die Ankündigung, im äußersten Fall ein entführtes Flugzeug abzuschießen, um Leben zu retten, wo Leben noch zu retten ist, steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006.
Die grundlegenden Aussagen des Gerichts zur Menschenwürde und zum Verbot der Abwägung Leben gegen Leben stellen nur die eine Seite dieses in sich nicht leicht verständlichen Urteils dar. Entgegen einem weit verbreiteten Eindruck in der Öffentlichkeit kann den Worten des Bundesverfassungsgerichts aber nicht entnommen werden, dass es der Bundesregierung untersagt ist, terroristische Angriffe abzuwehren, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind (BVerfGE 115, 118/159).
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht daneben auch Raum für eine Gewissensentscheidung des Einzelnen gelassen. Damit hat das Gericht die Rechtsfigur des übergesetzlichen Notstandes angesprochen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung