Sehr geehrter Herr Gärtner,
(...) Das Grundgesetz bestimmt die Rechtsordnung unseres Landes. Die Artikel 62 bis 69 betreffen darin die Bundesregierung. (...)
(...) Für den verfassungsrechtlichen Maßstab bei der Bewertung der Hilfsmaßnahmen beim G 8-Gipfel bedeutet dies: Die Streitkräfte durften lediglich auf der Grundlage des Art. 35 Abs.1 GG agieren und nur technisch-logistische Hilfeleistungen unterhalb der Schwelle zu einem Einsatz im Sinne des Art.87a Abs.2 GG erbringen. (...)
(...) Die Fennek waren unbewaffnet. Bei der Durchführung der Hilfsleistung wurden keine Zwangs- oder Eingriffsbefugnisse eingesetzt. Weder wurden konkrete Personen ermittelt noch Aufnahmen gemacht. (...)
(...) Da Mobbing häufig im Verborgenen stattfindet und selten so offensichtlich ist, dass es von Vorgesetzten sogleich erkannt wird, ist es umso wichtiger, dass Ihr Freund sein Problem gegenüber einer Person seines Vertrauens zur Sprache bringt. (...)