(...) die Frage, ob es zur Zeit eine rechtliche Grundlage für den Abschuss unbemannter oder nur mit Terroristen besetzter Flugzeuge durch die Bundeswehr gibt, lässt sich leider nicht mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Die Rechtslage ist insoweit auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. (...)
(...) Festzustellen ist darüber hinaus, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die juristische Behandlung bestimmter Konstellationen und Extremsituationen ausdrücklich offengelassen hat. Im Anwendungsbereich des insoweit aufgehobenen Luftsicherheitsgesetzes ging es - so die Auffassung des Gerichts – nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind. Vielmehr seien Vorgänge vorausgesetzt, die nicht darauf zielen, den Staat selbst und seinen Fortbestand in Frage zu stellen. (...)
(...) November 2005 zur allgemeinen Wehrpflicht bekennt. Ihre Abschaffung oder Aussetzung ist derzeit nicht vorgesehen. (...)
Wie auf ein entführtes Flugzeug zu reagieren ist, muss im jeweiligen Einzelfall unter Beachtung aller bekannten Umstände und der vorrangigen Maßgabe des höchstmöglichen Schutzes Unbeteiligter entschieden werden. (...) Dies schließt nicht aus, dass Situationen denkbar sind, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichen und auch erfordern. (...)
(...) Aufgrund militärischer Erfordernisse, die hauptsächlich die Überlebensfähigkeit der Hubschrauber gegenüber stetig verbesserten Flugabwehrfähigkeiten zum Ziel hat, ist der Nachteinsatz die primäre Option für Hubschrauberoperationen. Daher ist es unerlässlich, die Hubschrauberbesatzungen angemessen im Nachtflug auszubilden. (...)