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Franz-Josef Jung
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Frage von Werner K. •

Frage an Franz-Josef Jung von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister,

wir wohnen schon seit 47 Jahren in der Nähe der Kaserne Katterbach, deren Gelände inzwischen zum größten Hubschrauberlandeplatz für die US-Army ausgebaut wurde und noch wird.
Dass wir die letzten Jahre während des Irak-Krieges besonders unter den Übungsflügen auch während der Nachtzeit zu leiden hatten, ist Ihnen sicher bekannt.
Im April dieses Jahres wurden Vereinbarungen mit dem zuständigen Kommandeur Edens geschlossen (Edens soll sich derzeit im Kriegseinsatz im Irak befinden), dass Siedlungsgebiete nicht mehr von Hubschraubern überflogen werden dürften. Von den Beschwerdestellen wurden wir vertröstet, dass mit der Verlegung der Hubschrauber in das Kriegsgebiet Irak bei uns eine „Herrliche Ruhe“ für 15 Monate einkehren würde.
Leider ist es mit der Ruhe wohl nichts, denn seit Tagen fliegen während der Nachtzeit wieder Hubschrauber sehr tief über das Siedlungsgebiet. Von den zuständigen Beschwerdestellen erhielt ich die Auskunft, es seien keine Helikopter der US-Army sondern solche anderer NATO-Partner, darunter auch solche der Bundeswehr, welche die Abwesendheit der US-Army für Instrumentenflüge zum NATO-Flugplatz Katterbach nutzen würden.
Nachdem Instrumentenflüge nur während der Nachtzeit erfolgen könnten, seien den Fluglotsen im Katterbacher Tower die Hände gebunden, irgendwelche Anweisungen zum Ändern der Flugroute zu geben.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob es wirklich notwendig ist, solche Flüge in unserer dicht besiedelten Region durchführen zu lassen.
Noch eine Frage zum Flugplatz Katterbach: Untersteht dieser der NATO oder der US-Army?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kopper,

für Ihr Schreiben vom 2. Oktober 2007, in dem Sie um Auskunft zur Notwendigkeit von nächtlichen Übungsflügen über Siedlungsgebieten im Bereich Ansbach und zur Nutzungsregelung des Flugplatzes Katterbach bitten, danke ich Ihnen.

Auf dem Landeplatz Ansbach-Katterbach findet zurzeit Flugbetrieb in deutlich reduziertem Umfang gegenüber der Nutzung bis zum ersten Halbjahr 2007 statt.

Für die am Standort verbliebenen Luftfahrzeugbesatzungen und für das dort stationierte Flugsicherungspersonal ist es gleichwohl erforderlich, ein Mindestmaß an lokalem Ausbildungsflugbetrieb am Standort Ansbach-Katterbach, welcher vertraglich den US-Streitkräften zur Nutzung überlassen ist, fortzuführen.

Aufgrund militärischer Erfordernisse, die hauptsächlich die Überlebensfähigkeit der Hubschrauber gegenüber stetig verbesserten Flugabwehrfähigkeiten zum Ziel hat, ist der Nachteinsatz die primäre Option für Hubschrauberoperationen. Daher ist es unerlässlich, die Hubschrauberbesatzungen angemessen im Nachtflug auszubilden. Nur so kann sichergestellt werden, dass kurzfristig erforderliche Kriseneinsätze und Evakuierungsoperationen sowie auch dringende Nothilfe bei Unfällen und Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen mit geringer Vorbereitungs- und akzeptabler Reaktionszeit durchgeführt werden können. Zur Nachtflugausbildung gehört auch das Üben von Landeanflügen bei eingeschränkten Sichtverhältnissen am jeweiligen Heimatplatz sowie an möglichen Ausweichflugplätzen. Daher üben die Luftfahrzeugbesatzungen sowohl der US-Streitkräfte als auch der NATO und der Bundeswehr am Standort Ansbach wie auch an anderen Landeplätzen nach dem Prinzip der gegenseitigen Inanspruchnahme regelmäßig solche Anflüge.

Zudem ist es erforderlich, zur Aufrechterhaltung der Einsatzbefähigung des örtlichen Flugsicherungspersonals in Ansbach-Katterbach, regelmäßig unter Sicht- und Instrumentenflugbedingungen bei Tag und bei Nacht An- und Abflüge zu trainieren.

Insbesondere bei Flügen nach Instrumentenflugregeln ist es notwendig, die festgelegten An- und Abflugverfahren strikt einzuhalten. Die Verfahren stellen dabei den bestmöglichen Kompromiss zwischen flugbetrieblicher Erfordernis und größtmöglicher Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen der Bevölkerung dar.

Zur Dialogfunktion der am Standort Ansbach-Katterbach eingerichteten Fluglärm­kommissionen verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt vom 5. Januar 2007.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung