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Franz-Josef Jung
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Franz-Josef Jung von Sebastian L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr.Jung,

Sie haben den Vorschlag gemacht, den Abschuss von von Terroristen entführten und als Waffe eingesetzten (Passagier-) Flugzeugen rechtlich zu erlauben.
Bitte erklären Sie mir wie dadurch die Sicherheit der Menschen erhöht werden kann.

Mit freundlichem Gruß,

Sebastian Lindemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lindemann,

wie auf ein entführtes Flugzeug zu reagieren ist, muss im jeweiligen Einzelfall unter Beachtung aller bekannten Umstände und der vorrangigen Maßgabe des höchstmöglichen Schutzes Unbeteiligter entschieden werden.

Die vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen "Gemeinsamen Grundsätze von Bund und Ländern über die Zusammenarbeit bei der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im deutschen Luftraum durch RENEGADE-Luftfahrzeuge (sog. RENEGADE-Zusammenarbeitsgrundsätze)" legen hierfür allgemeine Vorgaben fest, die auf der geltenden Verfassungslage beruhen.

Dies schließt nicht aus, dass Situationen denkbar sind, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichen und auch erfordern.

Festzustellen ist darüber hinaus, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die juristische Behandlung bestimmter Konstellationen und Extremsituationen ausdrücklich offengelassen hat. Im Anwendungsbereich des insoweit aufgehobenen Luftsicherheitsgesetzes ging es - so die Auffassung des Gerichts – nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind. Vielmehr seien Vorgänge vorausgesetzt, die nicht darauf zielen, den Staat selbst und seinen Fortbestand in Frage zu stellen.

Es sind jedoch auch Terroranschläge, die sich nach Art, Zielsetzung oder Ausmaß mit kriegerischen Angriffen gleichsetzen lassen und damit genau diese Kategorien erfüllen, zumindest vorstellbar.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung