Weshalb sind sie gegen die Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Das Abtreibungsrecht ist ein sehr sensibles und weltweit heiß diskutiertes Thema, das bei uns in Deutschland letztlich in eine Kompromisslösung eingebettet wurde zwischen gesellschaftlichem Denken, den Rechten betroffener Frauen, der ethischen Freiheit von Ärzten und dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens.
Die dabei entstandene „Fristenlösung mit vorheriger Beratung“ lässt dabei der Frau am Ende eines Entscheidungsprozesses alle Wege offen. Eine Kriminalisierung der Frau, wie es auch immer wieder gerne dargestellt wird, kann ich da nicht erkennen: die Abtreibung wäre zwar rechtlich betrachtet rechtswidrig, bleibt aber straffrei. Wobei die hohe Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen für mich allerdings auch ein Fingerzeig dahingehend ist, dass Staat und Zivilgesellschaft mehr für Schwangere, Eltern und Familien tun muss.
Wesentlich beim heute gültigen Entscheidungsprozess ist vor allem die Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Eine Schwangerschaft kann nun mal zu veränderten Lebenssituationen führen, die vielfältige Fragen und Unsicherheiten aufwerfen: etwa familiär, beruflich, finanziell und medizinisch. Wenn es dann im direkten Umfeld an Schutz und Hilfe fehlt, fühlt sich eine Frau schnell verlassen und handelt dann unter Umständen unter Druck. Es soll daher mit dieser Wartepflicht vermieden werden, dass es zu überstürzten Entscheidungen kommt, an denen eine Frau in der Folge im ungünstigen Fall ein Leben lang zu knabbern hat.
Da diese Wartepflicht nach einem aktuellen neuen Entwurf zum Abtreibungsrecht entfallen soll, würde ich diesem so nicht zustimmen, sondern beim derzeitigen Recht bleiben wollen.