
(...) Für alle Mitglieder des Deutschen Bundestages gilt an den Sitzungstagen Präsenzpflicht. Das Verpassen eines Sitzungstages in Berlin (auch bei Krankheit) wird mit einer Strafzahlung von 100 ¤ (bei entschuldigtem Fehlen: 50 Euro) und das Verpassen einer namentlichen Abstimmung mit 50 ¤ geahndet. (...)