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Frank-Walter Steinmeier
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Frage von Wademar A. •

Frage an Frank-Walter Steinmeier von Wademar A. bezüglich Soziale Sicherung

Da wir im gleichem Jahrgang geboren sind werden die zeiten in denen man mit 14-15 jahren eine Ausbildung als Facharbeiter begonnen hat auch noch in erinnerung haben.Wir mir der mit 14 Jahren eine Lehre als Schlosser begonnen hat, mit 18 Jahren als Facharbeiter voll im Erwerbsleben stand und mit 60 Jahren schon 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und mit heute 53 Jahren als Bauschlosser schon Körperlich aussgebrand ist.Warum wird nicht über eine Lebensarbeitszeit disskutiert? Wer 45 Jahre Einbezahlt hat, der hat seinen solidarischen Beitrag geleistet. Nach ihrer Rechnung müsste ich 50 Jahre und 10 Monate Berufstätig sein.Das wird wohl ein Buchhalter schaffen aber kein Handwerker.In der heutigen Zeit wird wohl keiner mehr mit 14 Jahren Beitragspflichtig.Warum wird das Problem Demografischer Wandel nicht mit anderen Lösungen gelöst ? Freue mich auf ihre Benachrichtigung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ablass,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.

Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzie­rungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) hat die große Koalition von CDU/CSU und SPD 2007 eine schrittweise Anhebung des Rentenalters um zwei Jahre auf 67 Jahre - beginnend 2012 - gesetzlich geregelt. Die Regelalters­grenze sollte schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht werden, so dass erst ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren läge. Betroffen wären die Geburtsjahrgänge 1964 und jünger; bis einschließlich 1963 Geborene würden die Regelaltersgrenze entsprechend früher erreichen.

Für die SPD war immer klar, dass eine Anhebung der Altersgrenzen nicht isoliert erfolgen kann: Sie muss durch arbeitsmarktpolitische Regelungen begleitet werden, damit ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters erwerbstätig sein können. Und: Die SPD hat durchgesetzt, dass die Bundesregierung durch eine sogenannte Überprüfungsklausel ab 2010 verpflichtet ist, alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten. Sie muss einschätzen, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben sollen ( § 154 Abs. 4 Satz 1 SGB VI).

Diese Überprüfungspflicht haben wir zum Anlass genommen, die Beschäftigungssituation der rentennahen Jahrgänge der 60- bis 64-Jährigen zu überprüfen: Hier zeigt sich, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von 60 bis 64 von 10,7 Prozent im Jahr 2000 auf 21,5 Prozent im Jahr 2009 gestiegen ist. Dieser Anstieg ist deutlich und zeigt, dass eine bessere Beschäftigungssituation Älterer möglich ist. Dennoch müssen in den nächsten Jahren die Voraussetzungen deutlich verbessert werden, um mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters zu beginnen. Wir wollen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen damit deutlich zeigen, dass wir unsere eigene Überprüfungsklausel ernst nehmen und mit konkreten Forderungen verbinden.

Gleichzeitig wollen wir den Beschäftigten Perspektiven für flexible Übergänge aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand bieten. Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in gesundheitlich belastenden Tätigkeiten arbeiten, müssen die Möglichkeit haben, vorzeitig in Rente gehen zu können, ohne dass sie zu hohe Abschläge hinnehmen müssen. Allerdings darf dies nicht zu Belastungen der Rentenversicherung führen: Die SPD setzt sich daher für eine Weiterentwicklung der Teilrente ein, die parallel zu einer Teilzeitbeschäftigung zukünftig bereits mit dem 60. Lebensjahr möglich sein soll. Die hier anfallenden Abschläge sollen durch Regelungen der Tarifvertragspartner ausgeglichen werden; dies gilt ebenso für die zukünftig zu schaffende Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu entrichten, um Abschläge beim vorzeitigen Rentenzugang zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier