Mir ist es stets enorm wichtig, alle Anfragen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten. Ich weise Sie aber höflichst darauf hin, dass ich Ihnen zu diesem Thema bereits mehrmals geantwortet habe und es nur fair ist, dass ich mich nun auch anderen Bürgeranfragen widme.
Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Als Bundestagsabgeordneter bin ich in erster Linie den Interessen der Südthüringerinnen und Südthüringer aus meinem Wahlkreis verpflichtet.
Im Bereich des Spitzensports gilt die Autonomie des Sports. Das bedeutet, dass die Verbände sich selbst organisieren und ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung selbst regeln
Aus gesundheitlichen Gründen kann ich an der namentlichen Abstimmung leider nicht teilnehmen.
Als die Debatte um die Impfpflicht begann, hatten wir noch eine andere Situation. Omikron ist zwar ansteckender, die Verläufe sind aber oft weniger schwer.