Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
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Frage von Norbert R. •

Trotz hoher Inflation und explodierender Mieten erhebt HH die meiste Grundsteuer bundesweit. Warum wird die aktuelle Grundsteuerreform nicht genutzt und die Grundsteuer zugunsten der Mieter gesenkt?

Sehr geehrter Herr Schmitt,

der Bund der Steuerzahler hat jüngst die Höhe der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark erhobene Grundsteuer miteinander verglichen.

Das Ergebnis: Hamburg liegt an der Spitze! Dabei verlangt HH ( (1.050 EUR) doppelt so viel Grundsteuer wie Düsseldorf (572 EUR), bei einem Durchschnitt von 569 EUR, ausgehend von einem Einfamilienhaus, Baujahr 2016, 120 m2 und 300 m2 Grundstücksfläche.

Angesichts der Teuerung durch den CO2-Preis, der höchsten Mietsteigerung seit Jahrzehnten gem. Mietenspiegel für 2021 und den zu erwartenden Mietexplosionen bei Indexmietverträgen müsste da nicht eine deutliche Senkung der Grundsteuer angezeigt sein?

Mit freundlichen Grüßen

Norbert R.
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Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

in der wachsenden Metropole Hamburg würde die Grundsteuerreform nach dem werteabhängigen Bundesmodell langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung für die Bürger*innen führen, da in den letzten Jahren die Grundstückspreise stark angestiegen sind und auch noch weiter ansteigen könnten. Daher hat sich Hamburg für das sogenannte "Wohnlagenmodell" entschieden. Da die Grundsteuer von Vermieter*innen auf die Mieter*innen umgelegt werden dürfen, sind die Mieter*innen von der Grundsteuer auch direkt betroffen.

Beim hamburgischen Wohnlagenmodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Bei der Wohnlage wird zwischen "normaler" und "guter" Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis. Es gibt Ermäßigungen allgemein für Wohngrundstücke, für denkmalgeschützte Objekte, geförderte Wohnungen und Wohnungen in "normaler" Wohnlage. Damit finden soziale und stadtentwicklungspolitische Aspekte Berücksichtigung. Mit diesem Modell wirken sich zukünftig steigende Grundstückspreise nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieten aus und es müssen deswegen auch keine Neuberechnungen erfolgen, womit der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten geringer sind.

Da wir das Wohnen in Hamburg durch die Grundsteuerreform nicht weiter verteuern wollen, sollen die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer insgesamt nicht steigen. Deshalb wird der Hebesatz so berechnet, dass die Reform unter dem Strich aufkommensneutral ist. Dadurch werden zu große Unterschiede zur bisherigen Abgabe verhindert. Bis zum 31.10.2022 müssen zunächst alle Eigentümer*innen eine Feststellungserklärung ausfüllen. Sobald diese Daten vorliegen, wird dann der neue Hebesatz berechnet.

Das Hamburger Modell für eine ausgewogene Grundsteuer-Reform ist somit einfach, transparent und aufkommensneutral.

 

Mit besten Grüßen

 

Frank Schmitt

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