Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
SPD
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Frage von Norbert R. •

Die Mieten steigen auch 2021 wieder um einen hohen einstelligen Prozentsatz. Ist der grüne Tisch in Hamburg mit der Wohnungswirtschaft damit gescheitert?

Sehr geehrter Herr Schmitt,

nach dem neuesten Mietenspiegel für 2021 werden im nächsten Jahr die Mieten im Median um saftige 7,3% steigen.

Nachdem die Inflation teilweise durch die CO2-Abgabe im November bereits auf 5,2% gestiegen ist, kommt jetzt nach der ÖPNV-Erhöhung, der Strompreiserhöhung und der Erhöhung bei der Pflegeversicherung der nächste Preishammer.

Warum kümmert sich der Bürgermeister nicht mal zum Ausgleich zu seiner Corona-Politik darum, daß breite Schichten der Bevölkerung nicht weiter verarmen? Wie sieht das Programm der SPD aus, hier kurzfristig Entlastung zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

ich teile Ihre Sorge, dass neben den steigenden Nebenkosten zusätzlich steigende Mieten eine Herausforderung, insbesondere auch für Familien, Alleinerziehende, Rentner*innen und Geringverdiener*innen darstellen. Wir beobachten diese Entwicklung mit Sorge und nehmen diese Themen sehr ernst und bemühen uns um politische Lösungen.
Zu Ihren Anmerkungen gestatten Sie mir eine kleine Korrektur: Die Nettokaltmieten in Hamburg stiegen in den letzten 2 Jahren durchschnittlich um 7,3%. Bei der Interpretation der Daten ist auch zu beachten, dass der Mietenspiegel nur Wohnungen ohne Preisbindung abbildet, deren Miete sich in den vergangenen sechs Jahren verändert hat. Günstige Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung sowie Bestandsverträge ohne Mietpreisänderung in dieser Frist sind darin nicht berücksichtigt.

Die hohe Steigerung hat unterschiedliche Ursachen. Der Anteil der Neuvertragsmieten ist im neuen Mietspiegel mit 46 Prozent relativ hoch. Mieten liegen bei Neuvermietungen meist höher als bei Bestandsmieten. Hinzu kommt, dass sehr viele Wohnungen modernisiert wurden. Der Anteil der mit Modernisierung begründeten Mieterhöhungen in Wohnungen der Baujahre von 1948 bis 1960 hat sich verdoppelt. Diese Wohnungen machen knapp 30 Prozent aller Wohneinheiten aus. Entsprechend groß ist die Auswirkung der Steigerung der Durchschnittsmiete um 8,6 Prozent in dieser Gruppe. Ein weiterer Faktor sind die seit Jahren steigenden Baukosten. Wie Sie wissen, sind Neubauten von der Mietpreisbremse nicht erfasst.

Da die Entwicklung der Mietpreise - auch durch die Attraktivität unserer Stadt und die daraus resultierenden Zuzüge - auch zu meinem Bedauern weiter nach oben zeigt, unternehmen wir natürlich einiges, um Wohnen bezahlbar zu machen. Dies geschieht unter anderem auch durch den stetigen Wohnungsneubau, mit dem wir in Hamburg seit 2011 fast 114.000 neue Wohnungen auf den Weg gebracht haben. Da wir auch zukünftig ausreichend Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen benötigen, sollen in den kommenden Jahren mindestens 10.000 neue Wohnungen pro Jahr genehmigt werden. Gleichzeitig soll auch der Anteil der geförderten Wohnungen erhöht werden. Zusätzlich zu den Bauaktivitäten nutzen wir auch alle Instrumente des Mieterschutzes. Die Schlupflöcher bei möbliertem oder kurzzeitvermietetem Wohnraum wollen wir mit einer eigenen Bundesratsinitiative schließen.

Mit der Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach §201a des Baugesetzbuchs hat der Senat am 13. Juli 2021 erneut festgestellt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a BauGB ist (https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2455.pdf). Damit liegt die Kappungsgrenze in Hamburg bei 15 Prozent. Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren allerdings nicht höher sein als die jeweilige Kappungsgrenze. Im Bund wollen wir versuchen, die Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent zu reduzieren, sodass dann innerhalb von drei Jahren nur noch eine Mieterhöhung um maximal 11 statt wie bisher 15 Prozent zulässig wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmitt

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