Frage an Frank Schmitt von Thomas S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmitt,
ich hoffe, Sie und Ihre Familie sind gesund.
Ich beziehe mich auf das Interview mit der Sozialsenatorin Frau Dr. Leonhard im Rahmen des Hamburg Journals vom 28.12.
Sie antwortete auf die Frage, ob gegen Corona geimpfte Personen mit Erleichterungen zB einer individuellen Befreiung von der Maskenpflicht rechnen können sinngemäß so, dass es keine „Privilegien“ geben dürfe.
Ich verstehe die Schwierigkeit und auch die moralische Implikation, diejenigen, die glücklicherweise geimpft werden können nicht noch zum Mittelpunkt weiteren Neides zu machen.
Die Rückgewähr der derzeit massiv eingeschränkten elementaren Bürgerrechte als Privileg zu bezeichnen macht mich jedoch sprachlos.
Ich denke, die Einschränkung jedes einzelnen Bürgerrechts für jeden Einzelnen muss gerechtfertigt sein. Eine Einschränkung von Grundrechten nach Wegfall der Gründe ist zynisch weckt erhebliche Zweifel am Interesse der Senatorin, sich an die Werte Hamburger und Bundesdeutsche Verfassung zu halten.
Wie sehen Sie das persönlich und wie sieht die SPD das als Fraktion?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bitte bleiben Sie gesund
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Bis heute konnte nur ein kleiner Teil der Menschen geimpft werden. Viele Impfwillige warten noch, bis ihre Gruppe, zu der sie nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gehören, an der Reihe ist und sie einen Termin zum Impfen ausmachen können. Außerdem gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse darüber, ob eine geimpfte Person das Virus noch weiter übertragen kann. Bisher steht nur fest, dass eine Erkrankung und ein schwerer Verlauf durch die Impfung verhindert werden. Diese Frage wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten klären. Deshalb und weil bislang noch nicht alle Impfwilligen Zugang zu einer Impfung haben, halte ich die Diskussion über einen unterschiedlichen Umgang geimpfter und nicht geimpfter Personen für verfrüht. Erst wenn absehbar ist, dass alle, die geimpft werden wollen, auch ein Impfangebot erhalten haben, sollten wir meines Erachtens über die
Frage diskutieren, ob Einschränkungen speziell für Geimpfte aufgehoben werden sollen. Und dies dann auch auf der Basis der dann vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse tun. Zum heutigen, meines Erachtens verfrühten Zeitpunktes wäre eine unterschiedliche Behandlung auch meiner Meinung nach in der Tat eine Privilegierung derjenigen, die das Glück hatten, zu den bereits Geimpften zu gehören. Insofern teile ich auch die Auffassung von Melanie Leonhard, die von Ihnen in Ihrer Frage kritisiert wurde. Auch die Bundes-SPD hat dazu mittlerweile ausreichend Stellung bezogen und sieht, wie ich diese Debatte als verfrüht an.
Eine vergleichbare Fragestellung hatten wir übrigens bereits im letzten Jahr, als die Frage aufkam, ob an COVID-19 erkrankte und dann genesene Personen eine Immuniätsbescheinigung erhalten sollen. Hiermit hat sich auch der Deutsche Ethikrat auseinandergesetzt und einen Immunitätsausweis für bereits Betroffene abgelehnt. Sie finden die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates hier: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-immunitaetsbescheinigungen.pdf . Viele der hierin unter den Risiken aufgeführten Punkte lassen sich auch auf diese Diskussion übertragen. Es geht nach wie vor darum, die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Da werden Sie mir hoffentlich zustimmen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für das noch neue Jahr alles Gute, vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Frank Schmitt