Frage an Frank Schmitt von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmitt
Corona-Verstöße: Hamburg nimmt 650.000 Euro ein
Was wird mit diesen 650.000 Euro passieren?
Sehr geehrter Herr Fuchs,
bei der Beantwortung anderer Fragen auf Abgeordnetenwatch fiel mir soeben eben auf, dass ich es bislang versäumt habe, auf Ihre Frage zu antworten. Ich bitte vielmals um Verzeihung. Bußgelder werden bei der zuständigen Behörde beim entsprechenden Titel als Erlöse im Haushalt verbucht. Dies ergibt sich aus dem Bruttoveranschlagungsprinzip, welches in Hamburg in § 35 der Landeshaushaltsordnung geregelt ist. Danach sind alle Einnahmen und Ausgaben mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür vorgesehenen Titel zu buchen, soweit sich aus dem Haushaltsplan nichts anderes ergibt. Die Einnahme der Geldbußen sind somit, wie bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten nicht zweckgebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmitt