Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
SPD
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Frage von Matthias S. •

Frage an Frank Schmitt von Matthias S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schmitt, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen vergangenen und zukünftigen Anpassungen der Elb-Fahrrinne und den sich häufenden und höher werdenden Sturmfluten? Und wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Meinung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, dass die Bewohner des nördlichen Elbufers (Falkenstein, Blankenese, Nienstedten, Ottensen) verpflichtet seien, sich "in zumutbarem Maße vor Hochwasser selbst zu schützen und insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen anzupassen", es also keinen öffentlichen Hochwasserschutz für Blankenese geben soll? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe ist
notwendig, damit der Hafen auch in Zukunft für die Containerschiffe der
neuen Generation befahrbar ist. Die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das Verfahren zur Elbvertiefung bis
zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Ausbau der
Weser auszusetzen, ändert daran nichts. In dem Weserverfahren soll
geklärt werden, wie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie rechtlich
auszulegen ist. Wir sind zuversichtlich, dass das
Bundesverwaltungsgericht die Elbvertiefung genehmigen wird. Wir werden
dann alles für eine zügige bauliche Umsetzung tun.

Schiffe sollen den Hamburger Hafen künftig mit Tiefgängen (in
Salzwasser) von 14,50 m tideabhängig und mit Tiefgängen bis zu 13,5 m
tideunabhängig bedienen können. Tideabhängigheißt, dass Schiffe bei der
An- oder Abfahrt zum Hamburger Hafen auf die erhöhten Wasserstände
während der Flut angewiesen sind; Tideunabhängig bedeutet, dass sie den
Hafen jederzeit ansteuern und verlassen können.

In der Tat bedeutet die Elbvertiefung einen weiteren Eingriff in das
Gewässer Elbe. Bei den Planungen für diese erneute Elbvertiefung wurden
die Auswirkungen auf Ökologie und Umwelt jedoch intensiv untersucht.
Eine Vielzahl an ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen.
Bezüglich der Sturmflutgefahren, die Sie ansprechen, kommen die
Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau aus den Jahren 2003 und 2007
zu dem Schluss, dass die Fahrrinnenanpassung der Elbe hochwasserneutral
ist. Ausbaubedingte Veränderungen der Sturmflutscheitelwasserstände
werden sich im Bereich von weniger als +2 cm /-3 cm bewegen und die
Dauer hoher Wasserstände verändert sich um weniger als ± 5 Minuten.

Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht nur geringe und noch behebbare
Probleme bei den Umweltauswirkungen. In einer fünftägigen mündlichen
Verhandlung im Juli 2014 ist alles auf den Tisch gekommen: Das Gutachten
der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Auswirkungen des Vorhabens auf
die Tidewasserstände, die Strömungsgeschwindigkeiten und die
Sedimentationsraten, ferner der Verkehrsbedarf und die
Alternativenprüfung sowie die Frage, welche geschützten Tier- und
Pflanzenarten berücksichtigt werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht
kommt zu dem Schluss, dass diese naturschutzfachlichen Fragen „weder
einzeln noch in der Summe“ zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse
führten.

In der ökologischen Gesamtbetrachtung ist die Anpassung der Fahrrinne
sogar die bessere Alternative: Wenn mangels Elbvertiefung der Hamburger
Hafen umgangen wird, droht eine massive Verlagerung der Waren auf LKWs.
Die Folge: eine höhere Verkehrsdichte, mehr Lärm und Schätzungen zufolge
500.000 Tonnen mehr Co2-Emissionen.

Bezüglich Ihrer speziellen Frage zum Hochwasserschutz in den Stadtteilen
am nördlichen Elbufer kann ich Ihnen jetzt keine konkrete Antwort geben,
gehe dieser Fragestellung als für Blankenese, Nienstedten und Rissen
zuständiger Wahlkreisabgeordneter jedoch selbstverständlich gerne nach.

Mit freundlichem Gruß

Frank Schmitt

Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

wie versprochen bin ich der Frage zum Hochwasserschutz in Blankenese, Nienstedten und Rissen nochmals nachgegangen.

Das nördliche Elbufer gehört zum gefährdeten Bereich im Tidegebiet der Elbe. Dieser wird definiert in § 53 Absatz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes:

/„Der durch Tidehochwasser, insbesondere Sturmfluten, gefährdete Bereich im Tidegebiet der Elbe besteht aus den Landflächen zwischen der Gewässerlinie der Elbe (§ 3) und der Linie der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen oder, sofern öffentliche Hochwasserschutzanlagen nicht bestehen, der Linie des amtlich bekannt gemachten Bemessungswasserstands für öffentliche Hochwasserschutzanlagen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,50 m.“/

Dementsprechend müssen hier Schutzmaßnahmen vor Überschwemmungen getroffen werden. Die Behörde kommt bei verschiedenen Abschnitten des nördlichen Elbufers zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

1. Überschwemmbare Flächen

Hier handelt es sich um Grünland oder Parks, die bei Sturmfluten überschwemmt werden können.

2. Natürlich geschützte Flächen

In weiten Teilen wird das nördliche Elbufer durch seine eigene Topographie, nämlich dem Geesthang, auf natürliche Art und Weise vor Hochwasser geschützt.

3. Private Wohnbebauung

Nur die Besitzer und/oder Mieter der Grundstücke in unmittelbarer Elbnähe werden aufgefordert, sich in zumutbarem Maße selbst auf ihrem Privatgrundstück vor Hochwasser zu schützen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bezieht sich hierbei auf die entsprechende Gesetzesgrundlage, das Hamburgische Wassergesetz, das im § 52 Absatz 2 vorsieht: „Jede Person, die durch Tidehochwasser, insbesondere Sturmfluten, oder Binnenhochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Menschen, Umwelt und Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.“

Es wurde also nicht einfach entschieden, keine Hochwasserschutzmaßnahmen zu treffen, sondern die einzelnen Uferabschnitte wurden genau analysiert. Für Eigentümer, Pächter oder Mieter in unmittelbarer Elbnähe, die Hochwasserschutzanlagen bauen oder erneuern, hat die Stadt Hamburg ein Förderprogramm eingerichtet, sodass auch die Stadt einen Teil der Kosten beim Privaten Hochwasserschutz übernimmt. Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie unter http://www.fphws.de .

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Frank Schmitt

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