Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
SPD
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Frage von Florian B. •

Frage an Frank Schmitt von Florian B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Schmitt,

in Zeiten zunehmender Verarmung und Verelendung von Familien und ihrer Kinder, möchte ich Sie fragen, was Ihre Partei die SPD bewogen hat, eine Initiative zur Einschränkung bzw. Abschaffung des Bundesrechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung zu starten.
In den Presseveröffentlichungen findet sich hier lediglich der Verweis auf mutmaßlich gestiegene Kosten in diesem Sektor.
Meinem Verständnis nach müssen sich die Ausgabe des Staates die durch einen Rechtsanspruch entstehen nach den Aufgaben richten. Sie versuchen nun durch die Abschaffung des Rechtsanspruches den Bedarf an Hilfen zu Erziehung abzuschaffen.
Lediglich mit der Abschaffung des Rechtsanspruches auf diese wichtige staatliche Hilfe werden Sie jedoch aus meiner Sicht den Bedarf für diese Hilfen, den es in unserer Gesellschaft gibt nicht abschaffen können. Die fachlich umstrittene Umsteuerung in niederigschwellige SHA - Angebote wird dem vorhandenen Bedarf aus meiner Sicht nicht gerecht.
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen, über die Gründe die Sie zu diesem Gesetzesvorhaben motiviert haben, sehr freuen. Ich würde mich über eine Darlegung von fachlichen Gründen freuen, da die fiskalische Seite in der Öffentlichkeit ausreichend gewürdigt ist.
Mit freundlichen Grüßen

Florian Bode

Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bode,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Sie beziehen sich vermutlich auf Veröffentlichungen in der gestrigen Tagespresse, in der die GAL-Fraktion zum angestrebten Reformprozess im Bereich der Erziehungshilfe eine bewusste Panikmache betrieben hat. Hierzu hat in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Jugendsenator Detlef Scheele klargestellt: „Der Senat bereitet keine Abschaffung des Rechtsanspruches vor“.

Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es darum, das System für die hilfebedürftigen Kinder und Eltern effizienter und besser zu gestalten. Uns geht es nicht darum, erforderliche Hilfe zu streichen, sondern vielmehr die Hilfe möglichst frühzeitig, passgenau und zielgerichtet einzusetzen. Dazu wollen wir in Zusammenarbeit mit den Bezirken die sozialräumlichen Hilfen und Angebote ausbauen. Es sprechen viele fachliche Gründe für den Ausbau dieser Angebotsformen:

Die Hilfen sind lebensweltorientiert, da sich die Angebote strukturell, fachlich und methodisch an den Lebenslagen der Adressatengruppen ausrichten. Sie sind regionalisiert und können im Stadtteil bis in die unmittelbare Nachbarschaft an vorhanden lokalen Beziehungen anknüpfen, sowie ihre Vernetzung und Kooperation ermöglichen. Außerdem handelt es sich häufig um im Alltag zugängliche, situationsbezogene Angebote und Hilfen, die ganzheitlich auf die komplexen Erfahrungen der Adressaten ausgerichtet sind.

Da der Zugang nicht wie bei den Hilfen zur Erziehung obligatorisch über das Jugendamt erfolgt, ist die Schwelle für die Betroffenen, diese Angebote und Hilfen in Anspruch zu nehmen oftmals geringer. Damit sind solche sozialräumlichen Angebote und Hilfen auch vorbeugende Hilfe in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen ausweiten können.

Durch eine Umgestaltung des Jugendhilfeangebots, insbesondere in Verbindung mit Regelangeboten der Frühen Hilfen, der Kindertagesbetreuung und der Schulen, wird sozialer Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung entgegengewirkt. So können beispielsweise solche sozialräumlichen Angebote das Schulsystem dabei unterstützen, dass bei Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsproblemen von Kindern und Jugendlichen diese nicht ausgegrenzt, sondern integrativ beschult werden und somit ein Verbleib im Regelsystem mit allen damit verbundenen positiven Folgen (u.a. auch im Hinblick auf Ausbildungs- und Berufsperspektiven und Kriminalitätsprävention) ermöglicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmitt

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