Frage an Frank Junge von Cornelius H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Junge,
Wie Sie vielleicht wissen, kommt man mit dem Rollstuhl derzeit nur in einen Teil der Kinosäle in Wismar. Technisch wären das lösbare Probleme. Wie wird das derzeit geplante Barrierefreiheitsgesetz diese Situation verbessern?
Und zweite Frage, wird ein Umbau der neue Barrieren schafft (Beispielsweise wie Tchibo Wismar) weiterhin erlaubt sein, nach diesem Gesetz? (Zu dieser Frage möchte ich folgendes zu bedenken geben: es ist für eine Rollstuhlfahrende Person derzeit nicht möglich zu erkennen, dass dieses Geschäft eine Rampe hat. Man muss also fragen. Dann muss ein:e Angestellte:r die Rampe anlegen. In dieser Zeit hätte man früher seine Runde durchs Geschäft vielleicht bereits beendet und entschieden nichts zu kaufen. Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen um dann evtl. nichts zu kaufen, ist aus vielen Gründen unangenehm. Der Umbau grenzt aus diesem Grunde Menschen aktiv aus. Für das Wasserproblem hätte es andere Lösungen gegeben, beispielsweise ein Vordach, eine minimale Schräge und/oder eine Magnetschwelle.) Sind also solche Umbaumaßnahmen auch nach dem Barrierefreiheitsgesetz erlaubt?
Oder zwingt das Gesetz private Unternehmen in Zukunft wo immer möglich zur Barrierefreiheit um so Ausgrenzung zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Hellinger,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Das geplante Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat mit der üblichen Art von Barrierefreiheit wenig zu tun. Es geht hier um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, die vor allem auf Digitalprodukte abzielt. Demzufolge wird die Verabschiedung dieses Gesetzes auch nichts an den Gegebenheiten im Kino und der Tchibo-Filiale in Wismar bezüglich der Barrierefreiheit ändern.
Wie ich bereits in der vorherigen Antwort dargelegt habe, ist der barrierefreie Zugang zur Tchibo-Filiale, wenn auch abgeändert, weiterhin möglich. Dass der barrierefreie Zugang zum Wismarer Kino nicht vollständig gegeben ist, bedauere ich sehr. Dennoch möchte ich erneut darauf hinweisen, dass die Bestimmungen zur Barrierefreiheit durch die jeweiligen Bundesländer geregelt werden.
Gerne suche ich diesbezüglich auch nochmal den Kontakt zu den Entscheidungsträger:innen im Land, um auf die Problematik hinzuweisen. Falls Sie weitere Anmerkungen oder Fragen haben sollten, können Sie sich jederzeit gerne an mein Wismarer Büro unter 03841/25 78 535 oder unter frank.junge.ma05@bundestag.de wenden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Junge