Ich plädiere für eine differenzierte und lösungsorientierte Herangehensweise.
Auf der Grundlage meines Entwurfs wurde dann der Antrag 17/3780 Ende des Jahres 2022 gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht und zu Beginn des Jahres 2023 beschlossen. Grundsätzlich enthält dieser Antrag ähnliche Elemente wie die Beschlussfassung des Thüringer Antrags.
Als Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration der Landtags Baden-Württemberg haben wir uns in unserer Sitzung am 1. März 2023 mit einem interfraktionellen Antrag zu ME/CFS befasst,
Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.
Nur so kann verhindert werden, dass Mieter*innen und Eigentümer*innen –wie von Ihnen geschildert- ungerechtfertigte Mehrbelastungen drohen, die bis hin zur Verdopplung der Steuerlast führen können.