Portrait von Florian von Brunn
Florian von Brunn
SPD
100 %
/ 3 Fragen beantwortet
Frage von Florian W. •

Warum wird das Rauchen in Mietwohnungen nicht grundsätzlich untersagt? Aufgrund von Wohnungsmangel in vielen Städten kann man nicht so einfach eine vormals rauchfreie Wohnung suchen.

Sehr geehrter Herr von Brunn,

aufgrund der Tatsache, dass auch Nachmieter mit den Schadstoffen von vormaligen Raucherwohnungen belastet werden, ist es für mich unverständlich, dass hier kein Verbot eingeführt wird. Wenn man sich eine Wohnung sucht, kann man nicht sicher sein, ob die Wohnung wirklich frei von Schadstoffen ist, schließlich muss dies der Eigentümer der Wohnung durchführen. Es bedarf eine aufwendige Renovierung um eine Raucherwohnung schadstofffrei zu bekommen. Informieren Sie sich bitte mal wie aufwendig das ist! Ein normaler Mieter kann doch nicht, ohne selbst großen Aufwand zu betreiben, feststellen, ob wirklich keine Schadstoffe mehr vorhanden sind! Ich verstehe nicht warum hier mit der Gesundheit von allen Leuten gespielt wird. Es ist doch wirklich nicht schwer zum rauchen raus zu gehen. Es gibt doch für andere Orte auch ein striktes Rauchverbot (Gaststätten etc.) um die Allgemeinheit vor dem schädlichen Rauchen zu schützen. Warum nicht auch für Mietwohnungen?

Portrait von Florian von Brunn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,


Herr von Brunn bedankt sich für Ihre Frage. Das Thema ist auf Bundesebene angesiedelt. Daher möchte er Ihnen gerne die Informationen der Bundes-SPD weitergeben.


Ein grundsätzliches Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Rauchen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 (s.u.a..: VIII ZR 124/05) als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung. Es gibt lediglich Optionen, die es Vermietern ermöglichen ihre Wohnung zu schützen, sodass für Nachmieter keine gesundheitlichen Risiken entstehen. Vermieter könnten das Rauchen in der Wohnung über individuelle Vereinbarungen verbieten. Vermieter können ihre Mieter außerdem vertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, die auch für die Folgen des Rauchens gelten. Beim Auszug müssen Mieter dann beispielsweise gelbe Wände beseitigen. Wird in der Wohnung sehr stark geraucht und entstehen daraus Schäden an der Substanz, könnten Mieter sogar Schadensersatz zahlen und müssten für die Renovierung aufkommen.


Die SPD setzt sich für einen starken Nichtraucherschutz ein. Werbung für Tabakprodukte wird noch stärker eingeschränkt, die Aufklärung unter Jugendlichen verbessert und Tabakentwöhnung soll zukünftig von der Krankenkasse übernommen werden. Ziel ist es Rauchen unattraktiver zu machen.
 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Lucie Banthien
Büroleitung und wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Florian von Brunn

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Florian von Brunn
Florian von Brunn
SPD