
(...) Ihre Vermutung, mit der Verabschiedung des Vertrages von Lissabon würde die Todesstrafe eingeführt, entbehrt jeder Grundlage. Die Todesstrafe ist in allen Ländern Europas lange abgeschafft und im Vertrag von Lissabon findet sich keine Bestimmung, die sie wieder einführt. Im Gegenteil: Art.2 Abs.2 der Grundrechte-Charta, die mit dem Vertrag von Lissabon verbindlich wird, verbietet die Todesstrafe in der ganzen Europäischen Union ausdrücklich. (...)