(...) Ihre Vermutung, mit der Verabschiedung des Vertrages von Lissabon würde die Todesstrafe eingeführt, entbehrt jeder Grundlage. Die Todesstrafe ist in allen Ländern Europas lange abgeschafft und im Vertrag von Lissabon findet sich keine Bestimmung, die sie wieder einführt. Im Gegenteil: Art.2 Abs.2 der Grundrechte-Charta, die mit dem Vertrag von Lissabon verbindlich wird, verbietet die Todesstrafe in der ganzen Europäischen Union ausdrücklich. (...)
(...) Ich teile Ihre Auffassung, dass die Einrichtung von Umweltzonen von fragwürdigem Nutzen ist, besonders in Regionen mit hohem Verkehrsaufkommen, wie der Region Stuttgart, sind einzelne Umweltzonen keine wirksame Lösung, um Feinstaub-Emissionen, die im übrigen nicht nur durch PKWs sondern aus einem Zusammenspiel vieler Faktoren verursacht werden, zu reduzieren. Zudem bedeuten sie für mittelständische Betriebe und den Einzelhandel in den betroffenen Innenstädten einen spürbaren Wettbewerbsnachteil gegenüber jenen Städten, die keine Umweltzone haben. (...)
(...) Mittlerweile hat das Thema national wie international eine breite Öffentlichkeit erreicht, das Problem ist, dass wir von den Nachrichten aus Tibet nahezu abgeschnitten sind und nur ahnen können, was dort vorgeht. Das macht es schwer, die Lage umfassend zu beurteilen. (...)
(...) Die Bundeswehreinsätze in Afghanistan (OEF, ISAF) fanden und finden meine Zustimmung, da es sich hier um die militärische Unterstützung und Absicherung der Wiederaufbaubemühungen in dem Land handelt. Es steht außer Frage, dass eine Rückkehr der Taliban in Afghanistan verhindert werden muss, wenn das Land nicht erneut ein Rückzugs- und Ausbildungsgebiet für Terroristen werden soll. (...)
(...) Es darf in einen Rechtsstaat nicht dazu kommen, dass Menschen ohne Vermögen nicht vor Gericht klagen können. Deshalb ist es richtig, dass das Land Prozesskostenhilfe bezahlt, wenn eine der streitenden Parteien bedürftig ist. Im übrigen verlangt das auch das Bundesverfassungsgericht. (...)
(...) die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Juni 2006 einen dementsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftssteuerrechts auf Bundestagsdrucksache 16 / 2087 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Vor allem setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Freibeträge für Lebenspartner im Erbschaftssteuerrecht Anwendung finden, d.h. es sollen künftig hinsichtlich der Steuerbefreiungen, der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des besonderen Versorgungsfreibetrages und der vermögensrechtlichen Auswirkungen die gleichen Regelungen wie bei Ehegatten gelten. (...)