Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der von Ihnen erwähnte Unions-Antrag – neben der Änderung der Verlustverrechnung – eine Reihe weiterer Punkte beinhaltete, die in dieser Form nicht zustimmungsfähig waren (etwa die Absenkung von Zustimmungspflichten bei SPACs und Mehrstimmrechten), haben wir den besagten Änderungsantrag abgelehnt.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben uns schon damals gegen diese Regelung ausgesprochen und mehrmals ihre Abschaffung gefordert.
Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben uns schon damals gegen diese Regelung ausgesprochen und mehrmals ihre Abschaffung gefordert.
Wir setzen uns seit langem für Verbesserungen der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ein und haben uns in diesem Zug auch gegen die von Union und SPD beschlossenen Einschränkungen der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten ausgesprochen.
Wir bleiben in jedem Fall an dem Thema dran und werden gegenüber den Koalitionspartnern weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung wieder abschaffen.