(...) es stört mich keinesfalls, dass Sie noch mal nachhaken. Die Beteiligung eines Parlaments bei der Wahl der EuGH-Richter würde ich als Parlamentarier selbstverständlich begrüßen, wobei der Deutsche Bundestag über den Richterwahlausschuss für den deutsche Vorschlag zu beteiligen wäre, das Fehlen einer solchen Parlamentsbeteiligung ist auch ein Mangel der EU-Verträge. Was ich jedoch deutlich machen wollte ist lediglich, dass kein Verstoß gegen Artikel 20 II Grundgesetz vorliegt. (...)
(...) Im Bereich Innen und Justiz sind einige Schritte zur Vergemeinschaftung von Teilbereichen unternommen worden. Auch wenn aus liberaler Perspektive nicht alle Neuerungen wünschenswert sind und die FDP daher im Zuge des Ratifikationsprozesses im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 16/8927) vorgelegt hat, muss insgesamt festgehalten werden, dass die Schutzbereiche der individuellen Freiheitsrechte durch den Vertrag nicht ausgehöhlt werden. Neben der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta schafft der Vertrag von Lissabon auch die Voraussetzung für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. (...)
(...) Zum einen muss die Europäische Union aufnahmefähig sein, denn der Beitritt eines so bevölkerungsreichen und vergleichsweise armen Landes wie der Türkei würde immense Integrationsanstrengungen von der Europäische Union erfordern. Auf Sicht der kommenden Jahre ist die Europäische Union bereits stark durch die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder beansprucht. (...)
(...) Inhaltlich gewährleisten sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH die Menschenwürde. Selbst wenn das Grundgesetz Ihnen in einzelnen Fällen mehr Grundrechtsschutz zukommen ließe als die Grundrechtecharta, wäre das nicht schlimm. Denn für die deutsche Staatsgewalt gilt das Grundgesetz weiterhin uneingeschränkt. (...)
(...) Für die Gewährung von Vergünstigungen wie eines kostenlosen oder geminderten Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet sind die verschiedenen so genannten Merkzeichen ausschlaggebend. Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten schwerbehinderte Menschen ein kostenloses Ticket, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind und das Merkzeichen "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) erhalten haben. Des Weiteren erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" (Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und "Gl" (gehörlos) ein kostenloses Ticket, wenn sie zugleich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB VII oder SGB XII erhalten. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion sieht Zeitarbeit als ein flexibles Instrument der Personalplanung und als Brücke zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die Zeitarbeit stellt unserer Meinung nach ein wirkungsvolles und effizientes Instrument zur Eingliederung arbeitsloser Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dar. Die FDP befürwortet die Abschaffung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. (...)