
(...) es stört mich keinesfalls, dass Sie noch mal nachhaken. Die Beteiligung eines Parlaments bei der Wahl der EuGH-Richter würde ich als Parlamentarier selbstverständlich begrüßen, wobei der Deutsche Bundestag über den Richterwahlausschuss für den deutsche Vorschlag zu beteiligen wäre, das Fehlen einer solchen Parlamentsbeteiligung ist auch ein Mangel der EU-Verträge. Was ich jedoch deutlich machen wollte ist lediglich, dass kein Verstoß gegen Artikel 20 II Grundgesetz vorliegt. (...)