
(...) Im Bereich Innen und Justiz sind einige Schritte zur Vergemeinschaftung von Teilbereichen unternommen worden. Auch wenn aus liberaler Perspektive nicht alle Neuerungen wünschenswert sind und die FDP daher im Zuge des Ratifikationsprozesses im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache 16/8927) vorgelegt hat, muss insgesamt festgehalten werden, dass die Schutzbereiche der individuellen Freiheitsrechte durch den Vertrag nicht ausgehöhlt werden. Neben der Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta schafft der Vertrag von Lissabon auch die Voraussetzung für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. (...)