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FDP
• 06.03.2020

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.

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FDP
• 17.11.2019

(...) Das Umweltbundesamt kam allerdings in einer Untersuchung bereits im Jahr 2009 zu dem Ergebnis, dass ein Tempolimit von 120 km/h für Pkw auf Autobahnen eine CO2 Einsparung von gerade mal 9 % erbringen würde. Bedenkt man, dass nur rund ein Drittel aller Pkw-Fahrstrecken auf Autobahnen zurückgelegt werden, so läge die tatsächliche Minderung bei lediglich 3 %. (...)

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