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Frage von Sebastian S. •

Frage an Florian Toncar von Sebastian S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Florian Toncar,

Sie gehen in Ihrer Rede in der 134. Sitzung vom 12.12.2019 TOP 17, ZP7 zum Thema Grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf eine die Gesetzesänderung hinsichtlich der Begrenzung der Verlustverrechnung konkret ein, wie hier beschrieben: Drucksache 649/19, Seite 15, Artikel 5, Änderung des EsTG

Diese Gesetzesänderung hat bei Anlegern und Tradern große Unsicherheiten ausgelöst.

Die nun unter meinen Kollegen einhellige Interpretation lautet, dass ab 2021 nun unterjährige Verluste aus Termingeschäften nur noch bis zu 10.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden können. Ist diese Interpretation korrekt? Dies führt in folgender Beispielrechnungen zu einer hohen Steuernachzahlungen, obwohl Netto gar keine Gewinne entstehen:

Summer aller Veräußerungen im Gewinn: 100.000 Euro
Summe aller Veräußterungen im Verlust: 120.000 Euro
Nettoverlust: 20.000 Euro

steuerlich relevanter "Gewinn": 100.000 Euro - 10.000 Euro (Deckel) = 90.000 Euro
Nachzahlung Kapitalertragsssteuer: 25% + Soli auf 90.00 Euro.

Ist diese Beispielrechnung korrekt?

Für die meisten Anleger und Trader, die aktiv mit solchen Papieren handeln oder sie vor allem zur Risikominimierung einsetzen, bedeutet das de facto ein "Berufsverbot" Ich schätze den deutschen Markt für Privatanleger und Trader in diesem Segment auf 75.000 - 100.000 Personen, die ab 2021 ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass dieses Gesetz dem Nettoprinzip widerspricht und somit mutmaßlich nicht konform mit der Verfassung ist.

Herzlichen dank im Voraus für Ihre Antwort

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