Frage an Florian Toncar von Olaf S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Toncar!
Da Sie als Obmann im Finanzausschuss sitzen, frage ich mich, wie dieses EStG dort problemlos durchgehen konnte.
Ist bei der Entscheidung, dieses Gesetz so durchzuwinken den Teilnehmern nicht aufgefallen, dass es Privatanleger in den Ruin treiben kann, oder ist das absichtlich so gewollt?
Wäre es nicht ehrlicher gewesen, den Handel am Terminmarkt zu verbieten, anstatt durch unsinnige Gesetze einen gewollten steuerlichen Ruin zu produzieren?
Wie sieht es aus Ihrer Sicht als Jurist mit der Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes aus? Es zielt ja nun massiv darauf ab, fiktive Beträge zu versteuern und entspricht in keiner Weise dem Leistungsprinzip oder der Versteuerung realer Gewinne.
Die in Deutschland steuerpflichtigen Optionshändler sind momentan alle in einer starken Ungewissheit.
Was ist für den Staat besser? Ehrliche Steuereinnahmen aus dem Handel an den Terminmärkten, oder die Einstellung dieser Tätigkeiten und damit der Ausfall dieser Steuern?
Des Weiteren verfolge ich häufig Ihre Posts auf Facebook, und bei einer Rede zum Thema über die Finanztransaktionssteuer möchte ich Sie auf eine Falschaussage Ihrerseits hinweisen.
ETF´s sind gerade daher so günstig und für Privatanleger gut geeignet, da sie ihre Indexanpassungen maximal quartalsweise vornehmen. Es werden also nicht innerhalb eines ETF´s täglich Aktien ge und verkauft.
Allerdings ändert es nichts an der Tatsache, dass die Finanztransaktionssteuer in der geplanten Form absoluter Schwachsinn ist.
Wo wir schon dabei sind, wer ist dafür Zuständig, dieses dämliche MiFid II rückgängig zu machen?
Wieso werden den privaten Kleinanlegern und Sparern immer mehr Steine in den Weg gelegt, wenn er sich selbst um seine Altersvorsorge kümmern will?
Ist das ebenfalls eine gute Lobbyarbeit der Finanzindustrie, damit die Kleinanleger in die Versicherungen gezwungen werden und die somit einen Großteil der Rendite meines Kapitals für sich abzweigen können?
Mit freundlichen Grüßen!
O. S.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag lehnt diese Einschränkung deutlich ab. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privatanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können. Diese steuerliche Behandlung verstößt nach unserer Ansicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Ebenso wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von BFH-Urteilen ausgehebelt.
Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bzgl. der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Daneben haben wir mit "Sparer schützen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge fördern" (BT-Drs. 19/16794) bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um diese Neuregelung unverzüglich abzuschaffen. Trotzdem werden wir auch künftig dieses Thema parlamentarisch auf die Agenda setzen.
In selbigem Antrag fordern wir darüber hinaus die Bundesregierung auch auf, die abschreckenden und übermäßig bürokratischen Wirkungen von MiFID II, MiFIR und der PRIIPs zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Toncar, MdB