Die Umsetzung dieser Vereinbarung erweist sich allerdings als sehr aufwändig, weshalb mit einer Änderung der Dienstwagenbesteuerung in diesem Jahr nicht zu rechnen ist.
Wann das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Wir planen, die von der Großen Koalition eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder abzuschaffen. Eine Rückwirkung ist jedoch nicht vorgesehen.
Gesundheitsminister Lauterbach hat am 26. Oktober des vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken vorgelegt
Aktuell ist geplant, dass diese gegen Ende des Jahres im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2023 vorgenommen werden.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.