Wann (und zu wann) schaffen Sie die Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG ab, die Bürger in die Privatinsolvenz treiben kann?
Sehr geehrter Herr Toncar,
ich handelte 2021 mit CFDs. Viele kleine Gewinne und Verluste. Unterm Strich standen am Jahresende 1.700 € Gewinn.
Nun teilte mir die Finanzverwaltung mit, dass nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG unterjährige(!) Verluste nur noch bis maximal 20.000 € anerkannt werden. Die Gewinne aber (natürlich) voll zu versteuern sind.
Meine 1.700 € Gewinn resultieren aus hunderten Trades mit insgesamt 84.200 € Verlusten und 85.900 € Gewinnen. Da von den Verlusten jedoch nur 20.000 € anerkannt werden, soll ich jetzt 65.900 € (anstatt nur 1.700 € ) versteuern. Heißt: Ich soll 18.448 € an das Finanzamt zahlen. Bedeutet: Privatinsolvenz...
Wofür wählt man die FDP, wenn solch eine Ungerechtigkeit nicht sofort abgeschafft wird?
Und bitte antworten Sie nicht mit „Kompromissen in der Koalition“. Für eine liberale Wirtschaftspartei muss es auch in einer Koalition rote Linien geben, die überschritten sind, wenn Steuern auf Gewinne zu zahlen sind, die es gar nicht gibt.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG. Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben diese Regelung seit ihrer Einführung durch die Große Koalition im Jahr 2019 wiederholt kritisiert und ihre Abschaffung gefordert. Ich bedaure, dass auch Sie von dieser Beschränkung betroffen sind und kann Ihnen versichern, dass wir weiter daran arbeiten, diese Regelung abzuschaffen. Auch ich bin der Ansicht, dass es eine Frage der Steuergerechtigkeit ist, dass Verluste komplett abzugsfähig sind wo auch Gewinne voll besteuert werden. Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung (Eckpunkte: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpolitik/2022-06-29-eckpunkte-zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Den Referentenentwurf des Gesetzes werden wir zeitnah vorlegen. Bis wann dieser in der Regierung beschlossen wird und anschließend vom Bundestag verabschiedet wird, liegt nicht alleine in unserer Hand und können wir im Moment daher noch nicht vorhersehen.
In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar