Frage an Florian Schwanhäußer von Th. M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Schwanhäußer,
1. leider trifft das Berliner Schulreform nicht die Belange der Europaschulen und bereitet uns und vielen anderen Eltern große Sorgen. Wie werden Sie aktiv um die Europaschule in Ihrem Bezirk zu stärken und zu fördern?
2. Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG verhindert wirksam die Betreuung von Kindern in der Ferienzeit. Wir brauchten diesen Sommer für unsere Tochter eine zweiwöchige Betreuung, durch den beigefügten Passus wurde es wirksam verhindert. Wir sollten für die 14 Tage den gesamten Jahresbeitrag entrichten! Noch im letzten Jahr wurde eine tagesweise Abrechnung vorgenommen!! Hier liegt eine massive Verschlechterung vor.
Wir wünschen uns Ihr Engement damit dieser unsinnige Passus korrigiert wird!!! Wie stehen Sie dazu?
"(3) Schülerinnen und Schüler, die nur eine Betreuung in den Ferien benötigen, erhalten an der Ganztagsgrundschule in gebundener Form eine Betreuung zwischen 7.30 und 16.00 Uhr, an der verlässlichen Halbtagsgrundschule eine Betreuung zwischen 7.30 und 13.30 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abschließen. Die Kostenbeteiligung (drei Monatsbeiträge) ist in vier gleichen auf das Schuljahr bezogenen Quartalsraten zu zahlen. Bei einem Vertragsbeginn im laufenden Schuljahr sind die entsprechenden Teilraten für das laufende und die verbleibenden Quartale zu leisten. Bei außerordentlicher Beendigung des Betreuungsvertrages im laufenden Schuljahr ist die Kostenbeteiligung für das laufende und für die abgelaufenen Quartale zu leisten."