![Florian Hahn Portrait von Florian Hahn](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto2-fhc-c-hollt.jpg?itok=pLnXG15g)
Die Notfallklausel der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, besagt ausdrücklich: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können die Kreditgrenzen […] überschritten werden.“ Ich bin fest davon überzeugt, dass die momentane Coronakrise - Experten gehen von der größten Rezession seit Jahrzehnten aus - eine solche Notsituation darstellt, die entsprechend drastische Maßnahmen erfordert.