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Frage von günter s. •

Frage an Florian Hahn von günter s. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sind im Rahmen der Einkommensteuer generell steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne aus Immobilienvermögen sind nach einer Halte-/Besitzdauer von mehr als 10 Jahren steuerfrei. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 waren z.B. Veräußerungsgewinne aus Aktien nach einer Besitzdauer von 1 Jahr ebenfalls steuerfrei. Diese „steuerliche Ausgestaltung“ führt dazu, dass Kapital-/Vermögensanlagen in Aktien und Immobilien unterschiedlich besteuert werden. Ich empfinde diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, da ich keine Argumente feststellen kann, die dies rechtfertigen könnten. Insofern bin ich auch der Meinung, dass der obige Sachverhalt gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs.1 des Grundgesetzes verstößt. Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. Sind Sie der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist und ggf. mit welcher Begründung ?

In obigen Zusammenhang möchte ich auch die Frage an Sie stellen, ob Sie die Meinung unseres Finanzministers Olaf Scholz teilen, dass in der nächsten anstehenden Legislaturperiode die Abgeltungssteuer wieder abgeschaft werden soll ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stirnweis,

danke für Ihre Nachricht.

Was Ihre Frage nach den Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen betrifft, möchte ich Sie auf folgenden Beschluss der CSU im Bundestag von unserer Klausurtagung in Seeon von 2020 aufmerksam machen, zu dem wir weiterhin stehen:

"Wir wollen Steuerfreiheit für Langfrist-Sparer. Es gibt einen Unterschied zwischen Zocken und Sparen zur Altersvorsorge – und der muss sich auch im Steuerrecht abbilden. Die Altersvorsorge von Klein-Anlegern darf nicht genauso besteuert werden wie kurzfristiges Intra-Day-Trading. Wir wollen deshalb eine Steuerfreiheit von Kursgewinnen langfristiger Anlagen zur Altersvorsorge – mit einer Spekulationsfrist von fünf Jahren. Wer eine Aktie oder Anleihe über diesen Zeitraum hält, soll von der Steuerpflicht freigestellt werden."

Sie können es hier auf Seite 2 oben im Detail nachlesen: https://www.csu-landesgruppe.de/sites/default/files/2020-01/BESCHLUSS_%23seeon20_Entlastungen.pdf

Was Ihre Frage nach der Abgeltungssteuer betrifft, so existieren in der CSU keine Pläne, die bestehende Abgeltungsteuer abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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