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Florian Hahn
CSU
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Florian Hahn von Sebastian H. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Ist ihnen die App „Luca“ bekannt? Wenn ja:
Ist ihnen die Diskussion um Datenschutz, IT-Sicherheit und missbrauch von Opensource Lizenzen bekannt und wie ist Ihre Meinung zu den genannten Themen und der App?

Wie stehen sie zum Thema Videoüberwachung? Es gibt in Deutschland immer mehr Videokameras, doch nur ein Bruchteil teil der Kameras wird auch AKTIV überwacht. Schafft dies Ihrer Meinung nach ein falsches Sicherheitsgefühl? Wie möchten sie damit umgehen?

Wie stehen sie zum gerade diskutieren Verbot von verschlüsselter Kommunikation bzw. von der Pflicht „Hintertüren“ in die Verschlüsselung einzubauen?

Welche Social-Media Tools (Facebook, Twitter, Instagram etc.) nutzen sie und warum? Welche Social-Media Tools nutzen sie persönlich und welche werden von einem Team betreut? Haben sie sich mit den Vor und Nachteilen und den Datenschutz Themen der von Ihnen verwendeten Social Media Tools beschäftigt und was waren hier Ihre Erkenntnisse?

Wie stehen sie zu § 202c StGB (Hackingparagraph)? Haben sie schon von diesem Gesetz gehört? Wenn ja, wie ist Ihre Meinung dazu?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Haeutle,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist sowohl die „Luca“ App als auch die Diskussion darüber bekannt. Derzeit wird die Corona Warnapp der Bundesregierung überarbeitet und zur Installation empfohlen.

Bei der Thematik der Videoüberwachung sprechen Sie ein aktuelles Thema an, das gerade noch diskutiert wird. Genauso steht es um das diskutierte Verbot von verschlüsselter Kommunikation. Hierbei ist die derzeitige Haltung der Union, dass wir kein Verbot verschlüsselter Kommunikation wollen. Die Datenverschlüsselung leistet einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Informationstechnik. Verschlüsselung kann jedoch auch unsere Sicherheit bedrohen, wenn sie beispielsweise von Terroristen genutzt wird, die so ihre Kommunikationsdaten und gespeicherte Dateien schützen. Sollte künftig alle Kommunikation verschlüsselt stattfinden, stünden Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden komplett im Dunkeln. Um dieses „going dark“-Problem zu verhindern, ist die Möglichkeit, auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen essentiell. Hierbei gibt es jedoch noch Diskussionbedarf mit dem Koalitionspartner.

Zum sogenannte Hackingparagraph: Bis 2015 sah der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (2013/40/EU) vom 12. August 2013 sieht in Art. 9 Abs. 2 allerdings eine Mindeststrafe von europaweit zwei Jahren vor. Dem ist der deutsche Gesetzgeber 2015 auch nachgekommen. Eine Abschaffung des Straftatbestandes wäre europarechtswidrig und kommt daher für die CSU nicht in Frage.

Ich selbst nutze Facebook, Twitter und Instagram um auch im virtuellen Raum präsent zu sein und Bürgerinnen und Bürgern über meine Positionen und meine Arbeit tagesaktuell zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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