
Leider ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft derzeit noch nicht möglich, doch das wollen wir ändern und sind mit dem Koalitionsvertrag dem Ziel einen großen Schritt näher gekommen
Filiz Polat
Leider ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft derzeit noch nicht möglich, doch das wollen wir ändern und sind mit dem Koalitionsvertrag dem Ziel einen großen Schritt näher gekommen
Wie sie dem Koalitionsvertrag entnehmen können werden wir die Rückschritte im Staatsangehörigkeitsrechts in den letzten Jahren korrigieren und an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 anknüpfen. Endlich wird die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein.
Das Gesetz selbst wird im Bundesrat voraussichtlich auch nicht zustimmungspflichtig sein.
eshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erworben werden kann.
Die Integration kann auf vielen Wegen stattfinden.
Nach der Haager Landkriegsordnung Art. 32 S. 2 ist es einem Staat verboten, Staatsangehörige der Gegenpartei zu einer Kriegshandlung gegen seinen Heimatstaat zu zwingen.