Filiz Polat
Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sahan Y. •

Hallo Frau Polat, Ich habe zwei Fragen; 1- Was wird genau als Integrationsleistung gezählt ? 2-Können türkische Führerscheine irgendwann ohne eine Prüfung ausgetauscht werden.

1. Ist ein schneller (in einem Jahr) Erwerb vom C1 Deutsch Zertifikat und Studium ein Zeichen von Integrationsleistung ?
2. Einen Führerschein aus der Türkei wird in vielen EU Ländern (Belgien, Italien etc.) ohne eine Prüfung direkt ausgetauscht. Und mit diesem ausgetauschten Führerschein kann man sogar in Deutschland problemlos Auto fahren. Man kann sogar mit seinem türkischen Führerschein in seinen ersten 6 Monaten problemlos in Deutschland Auto fahren. Das führt zur die Frage, wenn ich schon in meinen ersten 6 Monaten in Deutschland Auto fahren darf dann was passiert nach 6 Monaten und ich verliere meinen Anspruch auf Fahren ? Wenn ich nicht in der Lage bin zum Fahren warum kann ich in meinen ersten 6 Monaten Auto fahren ? Ist es nicht gefährlich für anderen dass ich auf der Straße bin ?
Vielleicht diesen Themen könnte von Ihnen im Angriff genommen werden

Vielen Dank und viel Erfolg :)

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Y.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Integration kann auf vielen Wegen stattfinden. Integration beschreibt‚ die Chancen der Teilhabe an zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeitsmarkt, (Aus-)Bildungssystem oder Wohnungsmarkt. Meist geht die Integration einher mit langwährendem, durch Kooperation und Konflikt geprägtes Aushandeln ihrer ökonomischen, politischen, religiösen oder rechtlichen Teilhabechancen in der Einwanderungsgesellschaft (Quellen: Jochen Oltmer: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2017; Annette Treibel: Integriert Euch! Plädoyer für ein selbstbewusstes Einwanderungsland. Frankfurt am Main: campus Verlag 2015.)

Grundsätzlich ist es uns wichtig, entsprechende Hürden abzubauen, um Chancengerechtigkeit herzustellen. Dazu gehört bspw. die Anerkennung von Führerscheinen. Derzeit ist es allerdings in ihrem Fall so, dass für einen kurzen Aufenthalt (bis zu einem halben Jahr) der Führerschein, wie Sie bereits erwähnt haben, anerkannt wird und auf Antrag die Frist auf ein Jahr verlängert werden kann. Über diesen Zeitraum hinaus, benötigen Sie ab diesem Zeitraum den EU-Führerschein. Weitere Informationen finden Sie dazu hier: https://www.bussgeld-info.de/tuerkischen-fuehrerschein-umschreiben/#:~:text=Die%20T%C3%BCrkei%20geh%C3%B6rt%20bislang%20aber,einmal%20eine%20deutsche%20Fahrschulbank%20dr%C3%BCcken.

Ich hoffe das beantwortet vorerst Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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