Sehr geehrte Frau Filiz Polat, Ist es heutzutage möglich, als Russe in Bayern (Nürnberg, München etc.) die doppelte Staatsbürgerschaft zu haben, ohne die russische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müss?
Sehr geehrter Herr O.,
unser Anspruch ist ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht zügig auf den Weg zu bringen. Wie sie dem Koalitionsvertrag entnehmen können werden wir die Rückschritte im Staatsangehörigkeitsrechts in den letzten Jahren korrigieren und an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 anknüpfen. Endlich wird die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Details der Reform erst im Gesetzgebungsprozess ausformuliert werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf dem Weg zu bringen – spätestens Ende dieses/ Anfang nächsten Jahres.
In Ausnahmefällen ist bereits jetzt möglich die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Mehr Informationen finden Sie dazu hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.
Filiz Polat