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Filiz Polat
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Frage von Christoph v. •

Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit: Welche Auswirkungen hat es, wenn im Verteidigungsfall Menschen mit zwei oder mehreren Staatsangehörigkeiten Deutschland verlassen?

Guten Tag Frau Polat,
wenn ich mit Menschen spreche, die die eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, sagen diese oft, dass sie im Verteidigungsfall in ihr zweites Heimatland zurückkehren würden, weil sie dort auch problemlos arbeiten und leben dürfen. Daher meine Frage: welche Auswirkungen hat die gemäß Koaltionsvertrag geplante Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf die Verteidungsfähigkeit Deutschlands. Ich meine hier nicht nur die Zahl der zur Verteidiung notwendigen Soldaten/innen, sondern auch die Menschen, die wir zur Versorung unserer Truppe brauchen, z.B. für Herstellung von Waffen und Munition, Fahrzeugen, Lebensmitteln, Kleidung, Logistik, usw.
Würde der Gesetzentwurf auch im Verteidungsausschuss des Bundestags beraten?

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Antwort von
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Vielen Dank für Ihre Frage.
Nach der Haager Landkriegsordnung Art. 32 S. 2 ist es einem Staat verboten, Staatsangehörige der Gegenpartei zu einer Kriegshandlung gegen seinen Heimatstaat zu zwingen. Grundsätzlich ist auch in vielen bilateralen Verträgen geregelt, dass die Wehrpflicht immer nur im Aufenthaltsland abgegolten werden muss. Weiterhin kann eine Person auch nicht mehrfach in den Militärdienst durch zwei Staaten gerufen werden, da im Zweifelsfall eine Zuordnung über das Territorialitätsprinzip stattfindet. Ansonsten gehe ich davon aus, dass wie in der Vergangenheit auch, die Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht nicht im Verteidigungsausschuss mitberaten werden müssten.

Freundliche Grüße

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